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 Gemeinsame Grundstücksgrenze


Frage gestellt am 11.11.2016
Frage gestellt von Elf
Rechtsgebiet Nachbarrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 06
Aufrufe der Frage 4566


Wann verjährt eine Grundstücksbebauung auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze, die über 9 Meter Länge ist ?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 11.11.2016
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


Abwehransprüche nach § 1004 Abs. 1 BGB auf Beseitigung des Überbaus verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB.


Wurde also ein Rückbau innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des Übernbaus nicht geltend gemacht, kann der Rückbau(Abriss) nicht mehr verlangt werden.

Aber dann würe eine sogenannte Überbaurente für die Zukunft möglich.



Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
https://rabohledotcom.wordpress.com/

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