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 Streit um einen Baum


Frage gestellt am 20.07.2015
Frage gestellt von Paddy
Rechtsgebiet Nachbarrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 21
Aufrufe der Frage 4975


Meinen Nachbarn auf der Ostseite unseres Grundstücks hat es schon lange gestört, dass eine ca. 12 Meter hohe Kastanie am Nachmittag Schatten auf seinen Garten wirft. Da der Baum nicht einmal auf der Grundstücksgrenze, sondern einige Meter davon entfernt steht, sehe ich es auch nicht ein, seinetwegen den Baum zu stutzen oder ganz zu fällen. Nun hat er mit einer Klage gedroht. Kann er tatsächlich verlangen, dass ich die Kastanie fällen muss?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 20.07.2015
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


während es bundesweit Vorschriften zum Grensabstand und zur Höhe von Bewuchs gibt, ist das in "Ihrem" Bundesland nicht der Fall.

Es besteht also weder eine Grenzabstand- noch Höhenbegrenzung für Bäume, Sträucher oder andere Pflanzen.


Daher gibt es keinen Anspruch des Nachbarn, der einen Rückschnitt üder gar eine Fällung (solange der Baum standfest ist und nicht ein Umfallen zu befürchten ist) vorsieht.



Gleichwohl kommt es über § 1004 BGB darauf an, ob der Nachbar durch den Baum im konkreten Einzelfall unzumutbar beeinträchtigt wird; dann, und nur dann könnte er ausnahmsweise einen Anspruch auf Rückschnitt haben, sofern der Baumbesatnd nicht befährdet wird - einen Anspruch auf Fällung hat er aber nicht.

Da es aber keinen Anspruch des Nachbarn auf eine "schattenfreie" Zone gibt, wäre allein der Schattenwurf ganz gewiss nicht ausreichend für einen Rückschnitt oder gar Fällung eines gesunden Baumes.

Insoweit sind die Gerichte sehr streng mit "klagwütigen" Nachbarn und es müsste etwas so Außergewöhnliches dargelegt werden können, was den Baumbestand unzumutbar erscheinen lassen würde. Das wird dem Nachbarn aber eben nicht mit "Schattenwurf" gelingen, da das immer ein NAchteil ist, mit dem Nachbarn nun einmal leben müssen, wenn Sie nicht auf einer einsamen Insel leben.

Der Nachbar würde also verlieren.



Anders sieht es aber bei Überwuchs auf. Wachsen Zweige über die Grundstücksgrenze, dann der Schnitt dieser Zweige bis an die Grenze verlangt werden.

Daher sollten Sie aufpassen, dass der Baum nicht über die Grenze wächst.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
http://ra-bohle.blog.de/

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