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 Ermittlungsverfahren wegen Verdächtigem Ansprechen von Kindern/ Nötigung gemäß § 240 StGB


Frage gestellt am 2011-04-27 12:52:40.974
Frage gestellt von greatthunder
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 65
Aufrufe der Frage 9030


Hallo,

Ich habe eine wichtige Frage: Die Polizei ermittelt gegen mich wegen verdächtigem Ansprechen von Kindern bzw. Nötigung gemäß § 240 StGB. Habe auch eine Vorladung erhalten, zu der ich zunächst nicht erschienen bin. Jetzt stand vor paar Tagen die Kripo vor meiner Tür und bat mich, mit auf die Wache zu fahren wegen Personalien und Erkennungsdienstlicher Behandlung (EKD)... Ich habe dort keine Aussage getätigt, nur wo diese mich zurück zur Wohnung gefahren haben, habe ich gesagt das ich nichts gemacht habe außer das mit dem Ansprechen der Kinder, weil ich denen öfter begegnet war, wo ich noch arbeiten war in dieser Gegend...Ich hatte auch nichts böses im Hinterkopf habe mich normal mit den Kindern unterhalten, die vom Schulweg auf dem Nach-Hause-Weg waren, ich lief neben denen her aber habe sie nicht bedrängt. Ich habe jetzt einfach Angst, wie es weitergeht, weil ich habe wirklich nichts getan, warum wird mir jetz nötigung vorgeworfen? Man hat mir auch Fotos von einem jungen Mann gezeigt, der ich aber nicht bin, nur die Kripo meint strikt, ich wär die Person, nur ich bin sicher, dass ich es nicht bin, ich erkenne mich sehr wohl auf Fotos! bitte helfen sie mir, ich bin voll verängstigt!! Die Kripo will mich angeblich auch überwachen, ich trau mich gar nicht mehr so gern raus und fühl mich generell beobachtet! Habe Angst, das ich eine Verhandlung bekomme und verurteilt werde, ich hab wirklich nichts getan!

Danke für ihren rat


  Rechtsanwalt Jens Jeromin hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2011-04-27 13:37:57.022
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst haben Sie alles richtig gemacht, keine Angaben zu machen und stattdessen erst einmal Ihr Schweigerecht in Anspruch zu nehmen. Denn nach ihren Angaben haben Sie sich nicht strafbar gemacht.

Dann wäre es aber angezeigt gewesen, sich anwaltlich beraten und sofort Akteneinsicht nehmen zu lassen, denn nur so erfahren Sie die gegen Sie gerichteten Vorwürfe im Detail und haben Zeit zu überlegen, ob und was Sie gegebenefalls zu den Vorwürfen sagen.

Auf "Bitten" der Polizei müssen Sie nicht reagieren. Insbesondere hätte Sie nicht sofort mit zur Wache fahren und eine EKD-Behandlung über sich ergehen lassen müssen.

Die Äußerungen auf der Rückfahrt werden nun in Form einer Aktennotiz Eingang in die Ermittlungsakte finden, zudem kann man die Polizeibeamten in der Folgezeit als Zeugen darüber hören, was Sie auf der Rückfahrt zu den Vorwürfen gesagt haben.

Es ist daher nun unerlässlich, dass Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, damit nach Akteneinsicht eine Verteidigungsstrategie erarbeitet werden kann. Insbesondere kann ein Anwalt auch dahingehend Beweisanträge stellen, z.B. gutachterlich festzustellen, dass zwischen Ihnen und der fotografisch in der Akte abgebildeten Person keine Identität besteht.

Die Akteneinsicht ist insbesondere auch erforderlich, um sich über die Vorwürfe und eventuell vorhandenen Beweismittel informieren zu können. Die Frage "warum wird mir jetz nötigung vorgeworfen?" wird sich nämlich erst im Anschluss an die Akteneinsicht beantworten lassen. Ebenso die Frage nach Überwachungsmaßnahmen.

Insoweit hat der Versuch, sich der Situation allein zu stellen, vor allem für große Verunsicherung, wenn nicht gar Angst bei Ihnen gesorgt. Sie sollten diesen Versuch daher schnell beenden.

Vor allem machen Sie bitte bis auf weiteres keine Angaben mehr zur Sache, vor allem nicht in scheinbar unverfänglichen Situationen.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglich zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jeromin
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Jens Jeromin, Gutenbergstraße 38, 44139 Dortmund

Anwalt für Strafrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller greatthunder hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
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Eigene Anmerkung



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