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 Gedwäsche Vorwurf


Frage gestellt am 2016-10-16 16:31:51.786
Frage gestellt von dragon26666
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 29
Aufrufe der Frage 4052


Hallo
ich habe volgendes problem und zwar habe ich über eine internet seite einen Kredit beantragt und kurze zeit später habe ich eine email bekommen die ich nur grob überflogen hatte wo ich meine konto daten mitteilen sollte dies tat ich auch und innerhalb von 2-3 tage hatte ich auch das geld auf mein konto aber nun hat sich herrausgestellt das es sich dabei nicht um ein kredit handelte sondern das ich 10% des zu überweisenden betrages behalten durfte und den rest weiter überweisen sollte nun zu meiner frage was muss ich für eine strafe erwarten in der Bewährungszeit die läuft ca noch 6 monate glaub ich und mein bewährungshelfer wurde auch schon von der Staatsanwaltschaft herrunter gestuft so das er sich nicht mehr zu mir kommen muss und da ich auch eine ausbildung habe habe ich nun angst das ich die verliere weil ich ins gefängnis muss ich hoffe sie können mir da weiter helfen denn ich habe deshalb schon mega angstzustände


mfg
Bearbeitung bis


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2016-10-17 08:53:48.802
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


ich rate Ihnen, dass Geld KOMPLETT zurück zu überweisen.

Auch sollten Sie schriftlich Ihren Irrtum mitteilen und das sicher aufbewahren.

Nac h Ihrer Schilderung hatten Sie unter falschen Voraussetzunegen gutgläubig gehandelt. Das ist nicht starfbar und Sie werden insoweit auch nichts zu erwarten haben.

Nachdem Sie nun aber Ihren Irrtum bemerkt haben, wäre es sicherlich dann starfbar, wenn Sie den Teil des Geldes behalten.

Handelt es sich um Geldwäche, wird nicht nur die Bewährung widerrufen, sondern Sie werden dann auch nach § 261 StGB mit einer Freiheitsstrafen von mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren zu rechnen haben, wobei dann mit der widerrufenen Bewährungsstrafe eine Gesamtstrafe gebildet wird.



Mit freundlichen Grüßen



Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
https://rabohledotcom.wordpress.com/

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