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 Parken


Frage gestellt am 13.12.2018
Frage gestellt von helle12
Rechtsgebiet Verkehrsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 74
Aufrufe der Frage 3104


Sehr geehrte Damen und Herren
Kann ich eine Teilschuld nach Beschädigung meines Autos auf einem nicht ausgezeichneten Grundstück geltend machen.Es war ein für mich, beim abstellen meines Pkw, nicht sichtbarer Betonklumpen,der absichtlich auf einem von mir immer parkenden Stelle abgestellt wurde. Dieser befand sich vorher an anderer Stelle.Ich bin seit Jahren 2x die Woche an besagter Stelle. Der Eigentümer bekannte sich zu dem Vorfall, als ich ihm den Reparatur Preis nannte.Er aber später nichts mehr wissen wollte.


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 13.12.2018
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

leider muss ich Sie enttäuschen.

Eine (Teil-)Schuld können Sie dem Eigentümer des Grundstückes nicht anlasten.

Er kann letztlich auf seinem Grundstück machen, was er will (also auch den Betonbrocken verschieben).

Etwas anderes gilt nur dann, wenn es zuvor eine Absprache mit dem Eigentümer gegeben hat, dass Sie dort an dieser Stelle parken dürfen. Dann wird man dem Grundstückseigentümer eine Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten anlasten können.

Ohne so eine Absprache wäre das nicht möglich. Auch das mehrfache Parken dort löst dann so eine Pflicht nicht aus.

Zudem hätten Sie dann auch ein Beweisproblem, wenn der Grundstückseigentümer das Verschieben des Betonteils bestreitet.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
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