Gebrauchtwagenkauf
Frage gestellt am 17.04.2014
Frage gestellt von fritzlovesmary
Rechtsgebiet Verkehrszivilrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 92
Aufrufe der Frage 4541
Hi,
wir haben Ende Januar von einem KFZ-Service-Betrieb einen 2006er Volvo S60R mit ca 94000 km gekauft, der nach Angabe des Besitzers (KFZ-Meister) sein eigener war und keine Mängel aufweist.
Mittlerweile haben wir ca. 3000Euro an Ersatzteilen/Reparaturen reingesteckt, die ja noch mit Verschleiss zu erklären sind (4 neue elektronisch verstellbare Stoßdämpfer, Stoßdämpferlager, Batterie, Software-updates, verbranntes Getriebeöl wechseln, Spur einstellen, Fehlersuche im Motoransaugsystem, durch das die check engine Lampe in unregelmässigen Abständen leuchtet und noch ein paar andere Sachen).
Vor ein paar Wochen kam nun die Anzeige im Bordcomputer, daß der Kühlwasserstand zu niedrig sei. Dies wurde beim letzten Besuch beim Volvo-Händler angesprochen - deren Überprüfung ergab, daß das äußere Kühlsystem (Schläuche, Kühler, Wasserpumpe etc.), es sich also um einen internen Wasserverlust handle. Das heißt, das der Motorblock einen Riss haben kann oder die Zylinderkopfdichtung defekt sein kann. Beides sei laut deren Aussage eine sehr teuere Reparatur/Austausch und gehe in die tausende von Euros. Die weitere Nutzung des Autos erfolgt jetzt auf eigene Gefahr, da der Motor praktisch jederzeit überhitzen und dadurch kaputt gehen kann.
Jetzt meine Frage: Habe ich eine Chance im Rahmen einer Gewährleistungspflicht des Händlers diese Sache von ihme repariert zu bekommen, oder kann ich den Wagen mit Erstattung des Kaufpreises zurückgeben?
Welche andere Möglichkeiten habe ich in diesem Fall?
Vielen Dank
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 18.04.2014
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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg
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