§ 4 StvG Punkteabbau im Jahre 2004
Frage gestellt am 13.11.2009
Frage gestellt von noro07
Rechtsgebiet Verkehrszivilrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 97
Aufrufe der Frage 5521
Sehr geehrte Damen und Herren
in Zuge der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist mir nachfolgender Sachverhalt aufgefallen.
Im Jahre 2004 habe ich von der Führerscheinstelle Schweinfurt eine Aufforderung zum Verkehrsseminar bei einer Fahrschule erhalten. Der Punktestand auf meinem Konto waren 20 Punkte.
Ich habe der Führerscheinstelle in Schweinfurt nachfolgenden Hinweis zukommen lassen, nach dem ich letzte Woche Einblick in meine Akte genommen habe, und mir diese Tatsache erstmals bekannt wurde, dass die Nachschulung bei 20 Punkten angeordnet wurde. Zum Zeitpunkt der Nachschulung wurde mir der Punktestand trotzt Nachfrage nicht bekannt gegeben.
Im Rahmen eines Vorbehalts habe ich der Führerscheinstelle mitgeteilt:
Vorsorglich weise ich nochmals auf den § 4 STVG Abs. 5 hin. Die Mitteilung zum Seminar wurde mir bei einem Punktestand von 20 Punkten zugesandt. Durch die Versäumnisse der Führerscheinstelle hätte weder die Nachschulung noch der im nach hinein erfolgt Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden dürfen. Nach Gesetzeslage hätte mein Punktekonto auf 13 Punkten zurückgesetzt werden müssen. Den mir hieraus entstandenen Schaden werde ich nach Feststellung der Schadens Höhe geltend machen.
Meine Frage?
Hätte mein Punktestand auf 13 Punkten laut § 4 STVG Abs.5 zurückgesetzt werden müssen?
Mein Punktestand wurde damals auf 17 Punkte zurückgesetzt, Ich habe danach 2 Punkte erhalten und mir wurde die Fahrerlaubnis entzogen.
War die Entziehung berechtigt?
Kann ich Schadensersatz fordern?
Wenn ja suche ich einen Anwalt der meine Rechte gegenüber der Behörde wahrnimmt.
Wenn die Behörde Fehler machte, ist eine Einstweilige Verfügung zur Ausstellung des Führerscheines Erfolgversprechend?
Was kostet die Anwaltschaftliche Vertretung?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mfg
noro 07
Rechtsanwältin hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 13.11.2009
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Der Fragesteller
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