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 Ampelanlagenbau


Frage gestellt am 2009-05-18 22:34:42.687
Frage gestellt von Uwe
Rechtsgebiet Verkehrszivilrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 82
Aufrufe der Frage 5341


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich suche eine rechtliche Beratung, die mir hilft, eventuell rechtlich gegen eine neu gebaute und völlig überdimensinierte Ampelanlage direkt vor meinem Enfamilienwohnhaus vorzugehen. Es muss dazu ja Vorschriften und Gesetze geben, die man abfragen müsste, um herauszufinden, ob gegen die Anlage vorgegangen werden kann (Abstand zu meinem Grundstück; Signallicht Beeinträchtigung; direkt im Kreuzungs/Ampelbereich wurden zwei Bushaltestellen gelegt???...und das alles in einer kleinen und ruhigen Ortsdurchfahrt?? An wen kann man sich hier wenden?


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2009-05-19 09:45:50.491
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

das Gesetz, welches den Bau und die Unterhaltung der Strassen regelt, ist das Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Alle in meiner Antwort enthaltenen Artikel sind solche dieses Gesetzes, wenn nichts anderes angegeben wird. Nach der Google Landkarte Ihres Ortes handelt es sich bei Ihrer Strasse um eine Gemeindestrasse nach Artikel 46. Demnach ergibt sich aus Artikel 47, dass die Gemeinde für die Ampel und die Genehmigung der Bushaltestellen zuständig ist.
Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Ampel oder Haltestellen müsste also die Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht verklagt werden. Örtlich zuständig sein dürfte das Verwaltungsgericht München Bayerstr. 30, 80335 München. Dort können Sie den Prozess in der 1. Instanz selber führen. § 67 I VwGO. Erst in der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht wäre eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben. § 67 IV VwGO

Bei den von Ihnen beanstandeten Einrichtungen handelt es sich um Zubehör im Sinne des Artikel 2 Nr. 2.
Ein Planfeststellungsverfahren nach den Artikeln 35 bis 40 ist nach dem Gesetz nur vor dem Bau neuer Strassen durchzuführen. Für den Bau neuen Zubehörs sind jedoch keine vergleichbaren Vorschriften im Gesetz enthalten. Dies bedeutet, dass Zubehör ohne vorangegangene Bürgerbeteiligung neu an bereits vorhandenen Strassen errichtet werden darf.
Als Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Pullach nach Artikel 9 für die Unterhaltung und Verkehrssicherung der Strassen zuständig. Dabei hat die Gemeinde die Prognosefreiheit, welche Maßnahmen zur Herstellung und Erhaltung der Verkehrssicherheit erforderlich sind. Dies bedeutet, dass die Gemeinde selber entscheiden kann, an welchen Kreuzungen Ampeln aufgestellt werden. Diese Entscheidungen sind allenfalls eingeschränkt von den Gerichten nachprüfbar. Allenfalls dann, wenn offensichtlich ist, dass die Ampel aus sachfremden Überlegungen heraus gebaut wurde, kann sich aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben ein Beseitigungsanspruch ergeben. Dies dürfte bei Ihnen nicht der Fall sein. Denn nach Ihren Angaben ist eine Straßenkreuzung vorhanden. Auf diesen Straßen fährt mindestens eine Buslinie. Daher ist nicht auszuschließen, dass es an dieser Kreuzung zu Unfällen kommen kann, die durch die Ampel verhindert werden sollen.
Eine Bestimmung des Inhalts dass Ampeln mindestens X Meter vom nächstgelegenem Grundstück entfernt sein müssen, sieht das Gesetz nicht vor. Vielmehr sind Ampeln direkt an der Kreuzung zu bauen, deren Straßenverkehr durch die Ampel geregelt werden soll. Von daher dürfte eine Klage gegen die Ampel keine Erfolgsaussichten haben. Eventuell käme eine seitliche Abdeckung infrage, die das Signallicht zur Fahrrichtung bündelt und Streulicht zu Ihrem Grundstück reduziert. Dies kann jedoch nur vor Ort festgestellt werden. Mit entsprechenden Vorschlägen und Eingebungen wenden Sie sich am besten an das Rathaus der Gemeinde Pullach i. Isartal
Johann-Bader-Straße 21, 82049 Pullach i. Isartal Tel. 089/744 744-0 Fax 089/744 744-59.
Auch für die Bushaltestellen sieht die Rechtslage für Sie nicht besser aus. Im allgemeinen bieten Bushaltestellen in der Nähe der Wohnung eine Verbesserung für die Anwohner. Sie gewährleisten eine umweltfreundliche Verkehrsanbindung mit nur kurzen Fußwegen. Dies entspricht der Pflicht der Gemeinde aus Artikel 9 Absatz 1 die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu berücksichtigen. Dass beim anhalten des Busses, ein- und aussteigen in den Bus und wieder anfahren des Busses Geräusche entstehen, muss in Kauf genommen werden. Ein Anspruch darauf, dass die Haltestellen X Meter weiter nach rechts oder links verlegt werden, besteht nicht. Zum einen werden auch dort Grundstücke sein, deren Eigentümer den Beeinträchtigungen bei einer Verlegung genauso ausgesetzt wären, wie Sie jetzt. Zum anderen ist es durchaus sinnvoll, die Haltestellen direkt an die Kreuzung zu legen. Denn dann kann der Busfahrer warten, bis die Ampel grün zeigt, bevor er los fährt. Würde sich die Haltestelle in größerem Abstand von der Kreuzung befinden, müsste der Bus an der Haltestelle los fahren, an der roten Ampel erneut anhalten und dann wieder los fahren, wenn die Ampel grün wird. Dies wäre insgesamt mit mehr Beeinträchtigungen verbunden, als die Haltestellen direkt an der Kreuzung.
Nach dem Vorgenanntem lässt sich in summarischer Bewertung der Rechtslage und des von Ihnen geschilderten Sachverhalts feststellen, dass rechtliche Schritte gegen die Ampel oder Haltestellen keine Erfolgsaussichten haben.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine erfreulichere Antwort geben konnte.

Ich hoffe, dass ich Ihnen dennoch einen ersten Überblick über die Rechtslage geben konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt.

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Verkehrszivilrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Uwe hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Dafür, dass ich noch recht unpräzise gefragt habe, waren die Antworten super.



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