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 Überhöhte Geschwindigkeit


Frage gestellt am 2010-08-06 07:18:54.525
Frage gestellt von hgoebelt
Rechtsgebiet Verkehrszivilrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 63
Aufrufe der Frage 6568


Habe gestern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit ein Bußgeldverfahren erhalten. Zulässig 70km/h; festgestellte Geschwindigkeit 93km/h. Auf dem Bescheid befindet sich ein Foto, auf welchem ich und mein Kennzeichen deutlich erkennbar bin. Ich bin der Halter und war auch der Fahrer.
Aber => in größerer Entfernung vor uns wurde ebenfalls ein Fahrzeug geblizt. Dadurch konnte ich sofort meine Geschwindigkeit kontrollieren. Meine Anzeige im Fahrzeig hatte vor und unmittelbar nachdem ich geblizt wurde, zwischen 70 und leicht unter 80 km/h angezeigt. Somit abzüglich der Toleranzen signifikant weniger, als die jetzt angegebenen 93km/h. Mein Beifahrer kann das bestätigen.

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt, bzw. wie sollte ich jetzt vorgehen?


  Rechtsanwältin hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2010-08-06 08:07:54.013
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr ggehrter Herr Göbelt,

ob Sie zwischen 70 und 80 km/h gefahren sind, als die Ihnen unterstellten 93 km/h lässt sich erst nach Akteneinsicht der Bußgeldakte feststellen. Voraussetzung hierfür ist dass Sie innerhalb der Rechtsmittelfrist von 2 Wochen, nach Zugang des Bußgelbescheides, Einspruch einlegen. Der Einspruch wäre aber durch einen Anwalt vorzunehmen, da Ihnen kein Akteneinsichtsrecht zusteht, Anwälten jedoch.Sollte der bei den Akten vorliegende Meßbericht jedoch die ausgewiesene Geschwindigkeitsüberschreitung belegen, haben Sie wenig Möglichkeiten durch eigene Erklärungen und die des Beifahrers hiergegen vozugehen, dies wäre dann auch nur anhand von eidesstattlichen Erklärungen vorzunehmen. Jedoch sollte mit der Bußgeldstelle versucht werden, aus den genannten Gründen Ihrer Einwendungen eine Verständigung zu finden. Indem in größerer Entfernung vor Ihnen bereits ein anderes Fahrzeug geblitzt wurde, hätte dies nach hA keinen Einfluß auf Ihr Blitzergebnis. Sicherlich wollen Sie damit zum Ausdruck bringen, dass die den Blitz gesehen und hierauf Ihr Fahrzeug abgebremst haben, somit auch eine geringere Geschwindigkeit gefahren sind. Versuchen Sie Ihr Glück mit einen Anwalt an Ihrem Wohnort, dem Sie ja auch eine Vollmacht erteilen müssten und dieser müßte innerhalb der sehr kurzen Frist des Rechtsmittels auch die obigen Erklärungen in der genannten Form der zuständigen Bußgeldstelle zuleiten.

Sollten Sie noch Fragen haben, so stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung. Prüfen Sie bitte auch, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrssachen haben, dann wäre die Beauftragung eines Anwalts hins. der anfallenden Kosten für Sie vor Ort etwas einfacher.

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Anwalt für Verkehrszivilrecht beim Anwalt-Suchservice



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