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 Einreisebestimmung


Frage gestellt am 2013-10-28 16:28:25.227
Frage gestellt von Deepa
Rechtsgebiet Aufenthaltsrecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 66
Aufrufe der Frage 4584


Sehr geehrte Damen und Herren,


Mein Sachverhalt is folgendes:


Ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft aber lebe und arbeite zur Zeit in England. Mein Mann besizt die indische staatsbürgerschaft und hat zur Zeit die 5 jährige Aufenthaltsberechtigung (Residence card for non - EEA Family Memeber of EEA national) in England als Ehemann eines europäischen Staatsbürger ausgestellt bekommen, welches im Jahre 2018 abläuft. Zuvor hatte mein Mann im Jahre 2012 eine 3-monatigeAufenthaltsberechtigung im Rahmen der Familienzusammenführung in Deutschland erhalten welche wir danach nicht verlängert hatten da ich zu diesem Zeitpunkt zu ihm nach England ziehen wollte. Nun spielen wir mit dem Gedanken wieder nach Deutschland zurückzukehren auf Grund meiner beruflichen Situation. Allerdings verliert die 5-jährige Aufenthaltsberechtigung in England für mein Mann die Gültigkeit sofern ich nicht meine Treaty rights in England ausübe, sprich nicht in England arbeite, studiere oder lebe. Meine Frage in diesem Zusammenhange wäre ob es die Möglichkeit gibt für meinen Mann mit dem 5 jährigen Residence permit welche in England ausgestellt wurde, mit mir nach Deutschland zurückzukehren sofern ich nach Deutschland mit einem Arbeitsvertrag (für mich) zurückkehre. Oder ob er wieder nach Indien muss und wir den Prozess wieder ganz von vorne starten müssen, was wiederrum sehr langwierig werden kann.


Vielen Dank für Ihr Angebot.


Mit freundlichen Grüßen
J.Wicknarajah


  Rechtsanwältin Brigitte Glatzel hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2013-10-30 12:54:25.535
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage kann ich wie folgt beantworten:
Wenn Sie mit Ihrem Mann nach Deutschland zurückkehren verliert die Aufenthaltsberechtigung Ihres Mannes ihre Wirksamkeit, weil Sie in diesem Falle Ihre "Treaty rights" nicht in Großbritannien ausüben.

Ihr Mann hat im Falle Ihrer Rückkehr nach Deutschland keine Aufenthaltsberechtigung in Großbritannien mehr.

Wenn es Sie begleitet, benötigt er sich aber auch nicht.

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Brigitte Glatzel, 117er Ehrenhof 3a, 55118 Mainz

Anwalt für Aufenthaltsrecht beim Anwalt-Suchservice



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