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 Bruder vom Erbe ausschließen


Frage gestellt am 18.06.2013
Frage gestellt von Luna
Rechtsgebiet Erbrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 45
Aufrufe der Frage 6795


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin verheiratet, habe ein Kind und möchte nun mein Testament verfassen. Mein Bruder, zu dem ich seit langer Zeit keinen Kontakt mehr habe, sollte möglichst nichts erben (ausser einen Pflichtteil, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist). Ist das überhaupt möglich?
Für den Fall, dass der ganzen Familie etwas zustößt -wie z.B. bei einem Verkehrsunfall- sollte dies auch gelten und mein Erbe gespendet werden. Wäre das auch machbar? Ich möchte das Testament möglichst korrekt verfassen, so dass er nicht aufgrund von Fehlern in der Formulierung anfechtbar ist.

Im voraus herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen


  Rechtsanwältin Brigitte Glatzel hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 18.06.2013
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich wie folgt:
Ihren Bruder, zu dem Sie seit längerer Zeit keinen Kontakt haben, brauchen Sie in dem Testament nicht zu bedenken. Er hat keinen Pflichtteilsanspruch, weil er nicht Abkömmling ist.

Wenn Sie kein Testament verfassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, das heißt, Ihr Mann und Ihr Kind erben. Ein Testament muss handschriftlich verfasst werden, ein Datum tragen und von Ihnen selbst unterschrieben werden. Sie können in das Testament aufnehmen, dass, für den Fall, dass die ganze Familie gleichzeitig stirbt, wie z.B. bei einem Verkehrsunfall, das Erbe gespendet wird. Hier sollten Sie gleich die Organisation benennen, an die das Erbe auszukehren ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Glatzel
Rechtsanwältin

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Brigitte Glatzel, 117er Ehrenhof 3a, 55118 Mainz

Anwalt für Erbrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Luna hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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