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 Kapitallebensversicherung


Frage gestellt am 02.07.2012
Frage gestellt von ronjamoni
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 47
Aufrufe der Frage 6149


Sehr geehrte Frau Koch,

mit der Frage ob mein Mann die Kapitalertragssteuer an seine Ex zahlen muss haben Sie uns sehr geholfen. was die andere Sache mit der Lebensversicherung betrifft hat mein Mann schon von der Existenz gewußt(Abschluß 2004) aber seine Ex hat das bei der Trennung nicht angegeben ob mit Absicht oder nicht sei dahingestellt. Sie hat sich das auszahlen lassen nach der Scheidung da ja zu diesem Zeitpunkt keine Gütertrennung meht bestand. Lohnt sich dieser Versuch die Hälfte noch zu bekommen oder sind die Chanchen eher gering? Denn der Vertrag wurde ja noch während der Ehezeit geschlossen.


  Rechtsanwältin Brigitte Glatzel hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 03.07.2012
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage ist jetzt bei mir gelandet,
obwohl Sie offenbar von Frau Rechtsanwältin Koch weiter beraten werden wollten.
Die Lebensvesicherung der früheren Frau Ihres Mannes ist offenbar nicht in den Versorgungsausgleich eingeflossen, weil sie sie bei der Scheidung nicht angegeben hatte. Der Versorgungsausgleich ist daher falsch berechnet und muss erneut durchgeführt werden. Gleiches gilt für den Zugewinnausgleich; wenn die Scheidung allerdings mehr als drei Jahre zurückliegt, kann man hier nichts mehr machen.

Ich hoffe, damit Ihre Fragen beantwortet zu haben und bitte um Überweisung des Honorars von 20 € auf mein Konto bei der Sparkasse Mainz (BLZ 5050120) mit der Kontonumer 152oo7225 In diesem Betrag sind 3,19 € Umsatzsteuer enthalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Glatzel
Rechtsanwältin

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Brigitte Glatzel, 117er Ehrenhof 3a, 55118 Mainz

Anwalt für Familienrecht beim Anwalt-Suchservice



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