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 Kündigung


Frage gestellt am 16.05.2012
Frage gestellt von Kirchbrak
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 37
Aufrufe der Frage 7190


Hallo,

nach 17jähriger Berufstätigkeit beim jetzigen Arbeitgeber hat dieser mir am
31.01.2012 zum 31.07.2012 bekündigt.

Falls ist vorher eine neue Arbeitsstelle
finde, kannn ich dann von mir aus kündigen mit einer Kündigungsfrist von
4 Wochen (entweder zum 15. oder zum 1.des Monats? (p.s. ich habe keine schriftlichen Arbeitsvertrag).


  Rechtsanwältin Brigitte Glatzel hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 16.05.2012
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie können, wenn Sie einen neuen Arbeitsplatz finden, mit einer Frist von 4 Wochen kündigen entweder zum Ende eines Kalendermonats oder zum 15.

Die lange Kündigungsfrist von 6 Monaten, die Ihr Arbeitgeber einhalten musste, ergibt sich aus § 622 BGB und ist so lang wegen Ihrer Betriebszugehörigkeit.
Wenn, wie bei Ihnen kein schriftlicher Arbeitsvertrag existiert, gilt die gesetzliche Regelung. Die lange
Kündigungsfrist resultiert aus der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit.
Für Sie als Angestellte gilt diese Kündigungsfrist nicht sondern die kurze von 4 Wochen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Glatzel
Rechtsanwältin


Kostenrechnung
bitte überweisen Sie 20,- € auf mein Konto bei der Sparkasse Mainz (BLZ 55050120) Kontonummer 152007225

Im Rechnungsbetrag sin 3,20 € USt. enthalten

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Brigitte Glatzel, 117er Ehrenhof 3a, 55118 Mainz

Anwalt für Arbeitsrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Kirchbrak hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Schnelle Beantwortung,sehr freundlich und ausführlich!



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