Doppelversichert
Frage gestellt am 12.07.2014
Frage gestellt von Wolla
Rechtsgebiet Krankenversicherungsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 04
Aufrufe der Frage 4563
Bin im Juni 2012 in die Schweiz gezogen. Der Obligatorischen Versicherungspflicht wegen habe ich für mich und meine Frau einen Versicherungs vertrag geschlossen, den ich aber sofort, wegen Unstimmigkeiten wegen Beiträgen wieder gekündigt habe. Da man mir mitteilte, dass dies nur zum Ende des Jahres möglich sei, tat ich dies dann auch. Die neue Krankenkasse, die ich dann abschloss, war soweit okay. Nun meldete sich die alte Krankenkasse im Januar diesen Jahres und wollte per Zahlungsbefehl Beiträge, von Juni 2012 ab bis jetzt. Der Schweizer Rechtsanwalt, den ich um Rat fragte, riet mir Rechtsvorschlag zu erheben. Dies würde dann in ca. 4 Monaten zu einer Verhandlung führen, in der ich meinen Standpunkt erläutern und vertreten könne. Nun ja, die Krankenkasse kennt sich wohl besser aus und hatte Verfügungen nach Art. 5VwVG erlassen und mir wohl eingeschrieben zugestellt. Leider war dies sofort nach meinem Rechtsvorschlag und nicht nach ca. 4 Monaten. Wir waren abwesend und nahmen die Einschreiben folglich nicht entgegen. Tja, lange Rede, kurzer Sinn. Nächste Woche wird also die Betreibung bei mir eingeleitet. Was kann ich tun? Ich habe diese Krankenkasse noch nie in Anspruch genommen. Und wie komme ich von dieser Doppelversicherung los? Beide Krankenkassen fordern monatlich Beiträge.
Wolla
Rechtsanwältin Brigitte Glatzel hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 16.07.2014
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