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 Diebstahl auf Parkplatz


Frage gestellt am 06.07.2025
Frage gestellt von Adina
Rechtsgebiet Mietrecht und Pachtrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 06
Aufrufe der Frage 726


Guten Tag,

wir sind Dauercamper und haben unseren Trailer mit Boot auf dem vorgesehenen Parkplatz abgestellt. Dieser Parkplatz ist Bestandteil des Mietvertrages.

Leider ist der Campingplatz nach einem Pächterwechsel nicht mehr gesichert( Keine Schranke, kein Tor und auch keine Zufahrtsbeschränkung). Das heißt, es kann jeder den Platz und den Parkplatz betreten und verlassen, zu jeder Tages- und Nachtzeit. Zudem ist auch die sogenannte Rezeption nicht besetzt.

Leider wurde ein Bootsmotor von dem Parkplatz gestohlen und ich denke schon, dass der Pächter seine Fürsorgepflicht ( laut der deutschen Campingplatzverordnung) nicht wahrgenommen hat.

Wenn man einen Mietvertrag eingeht, dann sollte doch eine gewisse Sicherheit der dort befindlichen Gegenstände gegeben sein.

Der neue Pächter ist nur per Mail erreichbar und hat mit einem 2 Zeiler mitgeteilt, dass er sich nicht in der Pflicht sieht.

Dies sehe ich und auch die Campinggemeinschaft anders, da ja keiner weiß, was als nächstes verschwindet.

Wie sehen Sie das?

Liebe Grüße
Adina


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 06.07.2025
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Frau Fuß,


sofern die deutsche Campingplatzverordnung git, hat der Platzbetreiber eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht.


Das bedeutet, er muss (und kann) zwar nicht jeden Diebstahl verhindern, hat aber im Rahmen des ihm möglichen für die Sicherheit Sorge zu tragen.


Und dazu gehört ganz sicher zumindest eine Schranke oder andere Zufahrtssperre (z.B. Kette).


Insoweit hat er nach Ihrer Schilderung diese Pflicht verletzt, wenn dieser Parkplatz mit zum Vertrag gehört und es keine Mindestanforderungen zur Verkehrssicherheitspflicht gegeben hat.


Aber möglicherweise gibt es für Sie ein Mitverschulden, wenn Sie diese mangelnde Absicherung erkannt haben und gleichwohl dann Ihr Eigentum dort abgestellt haben.

Das kann dann im Streitfall zu einen 50%igen Mifhaftung führen, weil Sie "sehenden Auges" dann dort eben trotz fehlender Sicherung abgestellt haben.


Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

--
Rechtsanwälte
Thomas Bohle & Sylvia True-Bohle
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