Prachvertrag Kleingarten
Frage gestellt am 11.08.2014
Frage gestellt von Hermes8794
Rechtsgebiet Mietrecht und Pachtrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 06
Aufrufe der Frage 5862
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgend möchte ich Ihnen ein Problem schildern, welches mir sehr am Herzen liegt.
Zum 01.01.2014 schloss ich einen Pachtvertrag mit einem Kleingartenverein ab.
Nun musste ich feststellen, dass sich meine Parzelle in einem ausgewiesenen Hochwassergebiet befindet.
Es ist laut öffentlicher lokaler Zeitungen aus den vergangen Jahren und Aussagen von Pächtern mit mehrjähriger Erfahrung nicht das erste mal, dass die Gartenanlage vom angrenzenden Gewässer überflutet wurde.
Dies wurde mir bei der Vertragsunterzeichnung oder vorab nicht mitgeteilt.
Im Pachtvertrag jedoch befindet sich ein Paragraph, mit der Bezeichnung "Pacht" in welchem folgender Wortlaut enthalten ist
"Ein Erlass der Pacht wegen Misswuchs, Wildschaden, Hagelschaden, Überschwemmung oder dergleichen kann nicht gefordert werden."
Des Weiteren, ist bei der ausgehändigten Wertermittlung kein Vermerk enthalten, dass sich besagte Parzelle in einem Hochwassergebiet befindet.
Nun bin ich als Pächter natürlich angehalten, auch in den Garten zu investieren, obwohl ich immer davon ausgehen muss, dass sich mein bezahltes Eigentum "verflüchtigt".
Meiner Meinung nach, muss solch ein wichtiger Umstand bei einer Unterzeichnung oder vorab dem angehenden Pächter mitgeteilt werden.
Mit dieser Information hätte ich von einer Pacht der Parzelle definitiv abgesehen.
Ist dies als mutwillige Täuschung zu werten?
Denn wie oben beschrieben, ist das Problem schon oftmals aufgetreten.
Kann ich nun den Vertrag fristlos kündigen?
Oder die Rechtmäßigkeit gar anzweifeln?
An wen darf ich mich nun wenden, um den Kaufpreis zurück zu bekommen?
Für eine schnelle Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 11.08.2014
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