Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Strom abstellen, Wohnungsschloss eretzt


Frage gestellt am 2013-08-28 23:55:50.321
Frage gestellt von Steff
Rechtsgebiet Mietrecht und Pachtrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 54
Aufrufe der Frage 5584


Guten Tag,
mein Ex-Vermieter hat den Strom in meiner gekündigten und zum Teil schon leergeräumten Wohnug mit dem Vorwand "Gefahr im Verzug", offene Leitungen (?), abgestellt.
Kühlschrank taut ab...

Jetzt hat er sogar das Schloss ausgetauscht. An meiner Wohnungstür.
Ist der Vermieter damit ein Einbrecher und was ist wenn was fehlt? Wie müsste ich das Nachweisen, reichen Zeugen?
Am besten geh ich diret mit der Polizei dort vorbei.

Vielen Dank für ihre Mühen.
Mit freundlichen Grüßen

Stephan Kessler


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2013-08-29 08:17:38.125
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


der Vermieter darf das nicht.

Selbst wenn offene Mieten bestehen, darf er so nicht vorgehen. Das nennt man "verbotene Eigenmacht" und ist nicht zulässig.

Dringt er gegen Ihren Willen in die noch gemietete Wohnung ein, begeht er zumindest Hausfriedensbruch. DAS können Sie bei der Polizei anzeigen.

Hinsichtlich Stromabstellung und Schlosswechselung wird die Polizei aber nichts unternehmen.

Dafür müssen Sie zum Amtsgericht gehen und können dort eine einstweilige Verfügung beantragen.

Der Vermieter muss dann die Strom wieder anstellen und das Schloss rückwechseln.

Sie müssen den Verfügungsgrund glaubhaft machen. Das können Sie mit einer Versicherung an Eides Statt erreichen.

Möglich ist es auch, die Zeugen zum Amtsgericht mitzunehmen, da das dem Richter reichen wird.

Sollte durch die Stromabstellung und das Auftauen ein Schaden entstanden sein, ist der Vermieter schadensersatzpflichtig. Der Schaden (verdorbene Lebenmittel, Wasser usw.) ist aber von Ihnen zu beweisen.

Ich würde Ihnen raten, SOFORT beim Amtsgericht die einstweilige Verfügung zu beantragen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Mietrecht und Pachtrecht beim Anwalt-Suchservice



 Weitere Fragen, die Sylvia True-Bohle beantwortet hat:

Vermögens-und Einkommensaufteilung nach Trennung
2024-03-04 11:22:37.028
40 €

EV - Termin
2023-12-19 14:15:20.573
40 €

Bürgergeld U25 - Unterhaltsanspruch
2023-10-22 14:29:08.109
40 €

Ausfallhonorar
2023-10-11 22:34:32.584
65 €

Campingplatz
2023-09-17 19:49:07.875
40 €

Aufhebungsvertrag
2023-08-05 22:42:14.611
40 €

Geschenk für Enkel
2023-08-02 21:00:25.755
20 €

Umgangsrecht der Großmutter.
2023-08-02 20:47:51.633
25 €

Rechnung BG Bau
2023-06-21 16:51:13.417
30 €

Schadenersatzforderung
2023-01-08 17:51:44.473
20 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Mietrecht und Pachtrecht

Pachtvertrag gekündigt-Stichtag
2015-02-12 11:41:16.385
40 €

Mietminderung bei Baulärm?
2014-08-24 12:51:05.913
30 €

Prachvertrag Kleingarten
2014-08-11 18:19:23.2
50 €

Forderung der Kaution
2014-07-03 15:16:58.364
20 €

Mängel / Mietkürzung
2014-02-14 09:51:41.218
50 €

Zugangsrecht des Vermieters nach Kündigung
2013-09-06 12:21:27.358
40 €

Strom abstellen, Wohnungsschloss eretzt
2013-08-28 23:55:50.321
40 €

Untermietvertrag
2013-08-06 15:31:55.121
40 €

Frage
2013-07-25 18:59:54.929
70 €

Baulärm, Schmutz, angekündigte Sanierung
2013-07-05 11:49:53.862
30 €