Kfz Rechnung
Frage gestellt am 2010-07-28 17:20:41.965
Frage gestellt von heute
Rechtsgebiet Handwerksrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 82
Aufrufe der Frage 6577
Ein Kfz-Betrieb reparierte meinen Wildschaden am Auto im Mai 2009. Der Hauptschaden war der Scheinwerfer rechts vorne, sonst nur kleine Schäden. Es wurde alles repariert und ein neuer Scheinwerfer eingesetzt. Die Rechnung dafür wurde von mir bezahlt.
Am 8. Mai 2010 fuhr ich mein Auto zum TÜV. Als einzige Mängel wurden festgestellt, dass das Abblendlicht nicht richtig eingestellt war und dass vorne rechts die Leuchtweitenregulierung fehlt. Dies bedeutet dass der Kfz-Betrieb einen Scheinwerfer einbaute, der nicht den TÜV-Bestimmungen entsprach.
Ich bekam für den 18. Mai 2010 einen Termin bei dem gleichen Kfz-Betrieb um die Mängel beheben zu lassen. Als Ausrede für den Einbau des falschen Scheinwerfers wurde mir gesagt, er wüsste nicht, dass dies jetzt Gesetz sei. Ich wurde vertröstet, dass erst das Ersatzteil beschafft werden muss. Ich rief noch mal am 26. Mai an und wurde weiter vertröstet. Als ich am 31. Mai den Wagen wieder zur Reparatur bringen wollte, wurde mir gesagt, dass das Ersatzteil noch nicht da sei und dass ich auch den Wagen nicht auf den Hof bringen könnte. Erst am 28. Juni wurde ich angerufen, dass das Ersatzteil da sei und dass ich das Auto bringen könnte. Der TÜV Termin war bereits seit dem 8. Juni abgelaufen.
Das Auto wurde am 5. Juli von mir abgeholt.
Es werden mir außer dem Ölwechsel der neue Scheinwerfer, die ASU, der TÜV und der Arbeitslohn in Rechnung gestellt. Ich bin der Meinung, dass ich nur den Ölwechsel zahlen müsste, da ich nicht dafür verantwortlich bin, dass ein falsches Ersatzteil eingebaut wurde und dass der TÜV nicht innerhalb der 4-Wochen Frist ausgeführt werden konnte.
Bitte um Beratung.
Rechtsanwalt Rainer Graf hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2010-07-28 19:04:33.793
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Eigene Anmerkung | Vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort. Wie kann ich Sie bezahlen? Kommt ein Rechnung per Post? Ulrike Walker |
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