offene Rechnung, Versicherungsschaden
Frage gestellt am 2014-12-03 13:09:06.66
Frage gestellt von pantea
Rechtsgebiet Handwerksrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 79
Aufrufe der Frage 4384
Wir hatten bei einer Kundin den Auftrag deren Hofeinfahrt welche gepflastert war zu versiegeln bzw. die Steine zu versiegeln da diese ständig schmutzig und nicht mehr zu reinigen waren. Wir hatten zuerst eine Musterfläche versiegelt und dabei kam das Schüttmaterial zwischen den Plastersteinen hoch und wurde dann praktisch mit versiegelt (kleine schwarze Körnchen), die Kundin meinte dann das ginge trotzdem so und wir sollten alles machen, sie saugte dann noch die Fugen der Steine aus damit nicht allzuviel von dem Schüttmaterial nach oben kommen sollte, als wir dann versiegelten kam jedoch doch mehr Streumaterial nach oben und wurde dann mit versiegelt da unser Kunstoff eine Trocknungszeit von 10 Minuten hat. Die Kundin meldete sich nun einige Tage später und meinte man könne dies nicht so lassen da es nicht schön aussieht, wir haben den Schaden dann unserer Betriebshaftplicht gemeldet und diese hat dann der Kundin die entfernung der Steine sowie eine komplette Neuverlegung mit anderen Steinen bezahlt, nun will die Kundin nun auch noch den Selbstbehalt der Versicherung von uns haben obwohl Sie eine neue Einfahrt bekommen und und die Steine vorher schon einige Jahre alt waren. Wir haben auch keine Rechnung für die Arbeit gestellt müssen wir trotzdem auch noch den Einbehalt der Versicherung bezahlen?
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2014-12-03 14:31:14.885
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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg
Anwalt für Handwerksrecht beim Anwalt-Suchservice
Der Fragesteller
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