Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Kunde verweigert Zahlung der Rechnung


Frage gestellt am 2010-11-20 21:01:00.989
Frage gestellt von handwerker
Rechtsgebiet Handwerksrecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 01
Aufrufe der Frage 8080


Hallo,
ich bin selbstständiger Handwerker und habe bei einem Kunden den Küchenfußboden gefliest. Es wurde mündlich ein Stundelohn von 20 Euro vereinbart, da der Untergrund uneben war und daher ein Quadratmeterpreis schwer vorhersehbar war.
Zusätzlich mußte ich den Untergrund mit Ausgleichmasse grob in Waage bringen und den Rest mittels Fliesenkleber beim Verlegen der Fliesen. Daher ist mehr Material angefallen, als bei einem ebenen Untergrund. Darauf habe ich den Kunden hingewiesen und auch vereinbart,daß ich das material kaufe udn ihm dann in Rechnung stelle. Die Fliesen hat der Kunde bereit gestellt.
Der Kunde weigert sich nun, die Rechnung ganz zu bezahlen. Es erfolgte eine Teilzahlung in Höhe von 300 Euro. Die Gesamtrechnung beträgt 593 Euro brutto. Darin sind Materialkosten in Höhe von 200 Euro brutto enthalten. Der Kunde hält mir vor, andere Firmen würden bedeutend weniger Material- und Arbeitskosten für ähnliche Räume (ca. 6qm)benötigen. Wie gesagt,der Untergrund war extrem uneben und ein Verlegen der Fliesen im Dünnbettverfahren nicht möglich, wenn der Fußboden gerade werden soll.
Meine Frage:
Wenn mündlich vereinbart war, daß ich auf Stundenbasis die Leistung in Rechnung stelle und das gesamte Material bis auf die Fliesen zur Verfügung stelle, kann der Kunde dann im Nachhinein die Zahlung der Rechnung ohne Konsequenzen verweigern, nur weil er der Meinung ist, ich hätte mehr Stunden und mehr (hochwertiges) Material benötigt, als andere Firmen bei ähnliche großen Räumen?
Es spielt meiner Meinung nach doch keine Rolle,was andere Firmen verlangen. Wenn nach Stunden abgerechnet wird, wie vereinbart war, muß sich der Kunde doch dran halten und kann nicht einfach sagen, es wären zuviele Stunden.
Wie sieht die rechtliche Lage diesbezüglich aus...was kann ich tun, um die Zahlung meiner erbrachten Leistungen einzufordern?

schöne Grüße
D.P.


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2010-11-20 22:13:35.498
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

der Kunde muss nach § 631 I BGB bezahlen. Dass die Vereinbarung nur mündlich und nicht schriftlich war, ist für die Rechtslage unwichtig. Auch ein mündlicher Vertrag ist gültig. Allerdings wäre bei einem schriftlichen Vertrag die Beweisführung einfacher, wenn der Kunde bestreitet, dass ein Vertrag geschlossen wurde.

Wenn er sich weigert zu zahlen, müssen Sie vor dem Amtsgericht auf Zahlung klagen. Dabei können Sie am Wohnort des Kunden oder am Leistungsort also dort, wo die Fliesen verlegt wurden, klagen.

Sie müssen beweisen, dass 20 Euro pro Stunde vereinbart waren, wie viele Stunden Sie benötigt haben und wie teuer das von Ihnen gestellte Material war.

Wie viel andere Unternehmen für die Leistung berechnen ist unwichtig. Hier wäre es die Aufgabe des Kunden gewesen, die Preise zu vergleichen, bevor er den Vertrag mit Ihnen abschließt.

Allerdings dürfen Sie bei der Ausführung der Arbeiten nicht trödeln. Wenn Sie absichtlich langsam gearbeitet hätten, um mehr Stunden berechnen zu können, bräuchte der Kunde nur so viele Stunden bezahlen, wie Sie bei zügiger Erledigung der Arbeiten benötigt hätten. Dann müßte der Kunde aber beweisen, dass Sie absichtlich langsam gearbeitet haben.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Handwerksrecht beim Anwalt-Suchservice



 Weitere Fragen, die Bernhard Müller beantwortet hat:

Abrechnung Leitungswasserversicherung
2013-06-17 11:27:04.545
40 €

Wegen revision
2013-03-10 09:24:52.415
25 €

Revision
2013-03-09 21:11:50.38
20 €

Geld aus Erbmasse für Grabpflege separieren
2013-03-05 17:09:39.241
40 €

möglicherweise fehlerhafter Notarvertrag
2012-12-14 20:59:56.595
40 €

Farbwahl
2012-11-13 16:59:52.942
20 €

Fotovoltaikanlage
2012-06-19 19:25:35.484
50 €

Frage zum Zivilrecht und oder Strafrecht
2012-03-02 18:24:13.787
35 €

Kindesunterhalt
2012-01-31 13:26:49.3
25 €

Schalldämmung Eigentumswohnung
2012-01-30 10:09:11.81
40 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Handwerksrecht

offene Rechnung, Versicherungsschaden
2014-12-03 13:09:06.66
40 €

Frist für Rechnungsstellung
2013-09-09 09:17:41.552
40 €

Kunde verweigert Zahlung der Rechnung
2010-11-20 21:01:00.989
35 €

Installateur im Reisegewerbe
2010-08-02 11:29:05.698
20 €

Kfz Rechnung
2010-07-28 17:20:41.965
20 €