Kunde verweigert Zahlung der Rechnung
Frage gestellt am 2010-11-20 21:01:00.989
Frage gestellt von handwerker
Rechtsgebiet Handwerksrecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 01
Aufrufe der Frage 8374
Hallo,
ich bin selbstständiger Handwerker und habe bei einem Kunden den Küchenfußboden gefliest. Es wurde mündlich ein Stundelohn von 20 Euro vereinbart, da der Untergrund uneben war und daher ein Quadratmeterpreis schwer vorhersehbar war.
Zusätzlich mußte ich den Untergrund mit Ausgleichmasse grob in Waage bringen und den Rest mittels Fliesenkleber beim Verlegen der Fliesen. Daher ist mehr Material angefallen, als bei einem ebenen Untergrund. Darauf habe ich den Kunden hingewiesen und auch vereinbart,daß ich das material kaufe udn ihm dann in Rechnung stelle. Die Fliesen hat der Kunde bereit gestellt.
Der Kunde weigert sich nun, die Rechnung ganz zu bezahlen. Es erfolgte eine Teilzahlung in Höhe von 300 Euro. Die Gesamtrechnung beträgt 593 Euro brutto. Darin sind Materialkosten in Höhe von 200 Euro brutto enthalten. Der Kunde hält mir vor, andere Firmen würden bedeutend weniger Material- und Arbeitskosten für ähnliche Räume (ca. 6qm)benötigen. Wie gesagt,der Untergrund war extrem uneben und ein Verlegen der Fliesen im Dünnbettverfahren nicht möglich, wenn der Fußboden gerade werden soll.
Meine Frage:
Wenn mündlich vereinbart war, daß ich auf Stundenbasis die Leistung in Rechnung stelle und das gesamte Material bis auf die Fliesen zur Verfügung stelle, kann der Kunde dann im Nachhinein die Zahlung der Rechnung ohne Konsequenzen verweigern, nur weil er der Meinung ist, ich hätte mehr Stunden und mehr (hochwertiges) Material benötigt, als andere Firmen bei ähnliche großen Räumen?
Es spielt meiner Meinung nach doch keine Rolle,was andere Firmen verlangen. Wenn nach Stunden abgerechnet wird, wie vereinbart war, muß sich der Kunde doch dran halten und kann nicht einfach sagen, es wären zuviele Stunden.
Wie sieht die rechtliche Lage diesbezüglich aus...was kann ich tun, um die Zahlung meiner erbrachten Leistungen einzufordern?
schöne Grüße
D.P.
Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2010-11-20 22:13:35.498
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