Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 weitere Frage Schwerbehinderung


Frage gestellt am 2012-12-29 14:28:15.916
Frage gestellt von robert1980
Rechtsgebiet Schwerbehindertenrecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 85
Aufrufe der Frage 5771


Hallo,

ich habe hier bereits eine Frage gestellt, vor ca. einer Woche. Diese wurde mir auch sehr ausfühlich von Fr. Filiz beantwortet, jetzt habe ich allerdings noch eine weitere Frage.

wie ist denn die rechtslage, sollte mein Arbeitgeber, wie auch immer, herausfinden dass ich Schwerbehindert bin. Kann er mir dann kündigen wegen meiner Falschantwort auf dem Einstellungsbogen?

In ca. 8 Jahren wird er es OP bedingt eh erfahren schätze ich.

Gruß


  Rechtsanwältin Helene-M. Filiz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2013-01-08 19:48:00.552
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre ergänzende Frage möchte ich - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - wie folgt beantworten:

1. Wie bereits ausgeführt hängt die Rechtsfolge davon ab, ob Sie berechtigter Weise die Frage im Hinblick auf eine Schwerbehinderung nicht beantwortet oder falsch beantwortet haben.

2. Bei der Frage im Vorfeld eines Arbeitsverhältnisses kommt es darauf an, ob sich die Schwerbehinderteneigenschaft auf das angedachte Arbeitsverhältnis auswirken kann. Wenn dies der Fall ist, kann zulässiger Weise nach einer Schwerbehinderung gefragt werden. Bei einer Falschbeantwortung riskiert man selbstverständlich die außerordentliche, zumindest aber die ordentliche Kündigung.
Sofern ein Zusammenhang mit der arbeitsrechtlich zu übernehmenden Verpflichtung nicht besteht, muß die Frage nicht beantwortet werden, da sich gar keine Konsequenz im Hinblick auf das einzugehende Arbeitsverhältnis ergibt.

Diese Fragestellungen sind aber, wie bereits ausführlich dargelegt, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung umstritten.

Jedenfalls besteht aber ein Fragerecht des Arbeitgebers über die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Dann wiederum muss die Frage zutreffend beantwortet werden.

Mithin stellt sich ohnehin die Frage, was mit einem Arbeitsverhältnis, welches nur 6 Monate andauert, wirklich erzielt werden kann.

Darüber hinaus sprechen Sie aber auch selbst an, dass Ihr zukünftiger Arbeitgeber durch eine beabsichtigte OP hiervon erfahren wird. Daher ist meines Erachtens auf jeden Fall anzuraten, mit offenen Karten zu spielen. Zudem können Sie sich auf den besonderen Schutz des Schwerbehindertengesetzes nur dann berufen, wenn Sie dies dem Arbeitgeber auch vorher mitgeteilt haben.

Gerne stehe ich für ergänzende Fragen zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

H. Filiz

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Helene-M. Filiz, Voelckerstraße 11, 60322 Frankfurt am Main

Anwalt für Schwerbehindertenrecht beim Anwalt-Suchservice



 Weitere Fragen, die Helene-M. Filiz beantwortet hat:

Unberechtigte Honorarforderung vom Anwalt
2014-10-27 14:06:59.593
40 €

Klage Zulassung zum Hochschulstudium
2014-05-03 12:29:20.826
40 €

Schulden
2014-01-08 11:57:51.503
40 €

Anspruch ALG1 - Auszahlung Verweigerung möglich?
2014-01-05 19:51:01.188
20 €

Nachzahlung von Kindesunterhalt
2013-12-18 10:56:59.095
30 €

Kann man im Krankengeldbezug und nebenberufl. Selbständigkeit unter 15 Std auch als Arbeitgeber tätig sein ?
2013-11-12 15:50:18.472
30 €

Dringend Hilfe!
2013-09-23 20:54:16.894
30 €

Dringend Hilfe!
2013-09-23 19:18:57.673
40 €

FONDSGEBUNDE LEBENSVERSICHERUNG
2013-01-07 15:58:42.792
40 €

weitere Frage Schwerbehinderung
2012-12-29 14:28:15.916
35 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Schwerbehindertenrecht

weitere Frage Schwerbehinderung
2012-12-29 14:28:15.916
35 €