Klage Zulassung zum Hochschulstudium
Frage gestellt am 03.05.2014
Frage gestellt von berlinmed
Rechtsgebiet Schulrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 16
Aufrufe der Frage 5785
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgendes Anliegen:
Ich habe mich vor in etwa 2 Jahren für einen Hochschulplatz der Humanmedizin an 6 verschiedenen Universitäten ohne Anwalt eingeklagt.
Bisher schien es, als wären alle Verfahren eingestellt.
Allerdings erreichte mich gestern ein Schreiben des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Ansbach, in dem ich zur mündlichen Verhandlung auf Anordnung des Einzelrichters der 2. Kammer eingeladen werde.
In der Verwaltungsstreitsache zwischen mir und dem Freistaat Bayern (vertreten durch die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg wegen Zulassung zum Studium der Humanmediziner (Sommersemester 2012))
steht im beiliegenden Beschluss folgendes:
"Der Rechtsstreit wird dem Richter am Verwaltungsgericht XY zur Entscheidung als Einzelrichter übertragen, da die Sache weder besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist noch grundsätzlicher Bedeutung hat (§ 6 Abs. 1 VwGO).
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 6 Abs. 4 Satz 1 VwGO)."
Dieses Schreiben erreichte mich sehr überraschend und unerwartet. Demnach habe ich einige Fragen zu der bevorstehenden Ladung.
Zunächst einmal würde ich gerne wissen, was genau mich dort erwarten wird? Sollte ich mich nach wie vor alleine vertreten oder mir einen Anwalt zur Seite nehmen? Weiter frage ich mich, ob ich damit rechnen kann, einen Studienplatz zu bekommen - wird dies an diesem Tag der Ladung durch den Einzelrichter entschieden? Und zum anliegenden Beschluss in dem Schreiben, wie darf ich diesen verstehen?
Ich hoffe, sie verstehen mein Anliegen und können mir diesbezüglich Klarheit verschaffen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
berlinmed
Rechtsanwältin Helene-M. Filiz hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 03.05.2014
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