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Frage gestellt am 2013-09-23 19:18:57.673
Frage gestellt von KleinMoldi
Rechtsgebiet Zivilrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 22
Aufrufe der Frage 5649


Meine Freundin und ich haben am 18.08.2013 einen Brief per Einschreiben/Rückschein mit 200,€ an jemanden gesendet dem wir das Geld zurück geben mussten. Der Brief kam erst heute bei der Familie an, die haben mir aber geschrieben das dort keine 200,€ drinne waren und sie hätte das auch gefilmt wie sie den öffnete und meine frage ist jetzt weil ich habe wirklich einen Brief mit 200,€ abgeschickt was ich jetzt tun kann.


  Rechtsanwältin Helene-M. Filiz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2013-09-23 20:36:15.286
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,

in Ihrem Fall kommt es im gedachten Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf die Beweislastverteilung an.

Wenn die Gegenseite meint, dass der Vertrag Ihrerseits nicht durch Geldzahlung erfüllt worden ist, müssten dieselben Klage erheben. Sie hätten dann im Zweifelsfall durch Zeugen zu beweisen, dass Sie die EUR 200,00 zur Versendung gebracht haben. Das Einschreiben selbst dokumentiert lediglich den Zugang des Briefes. Für den Umstand, dass auch das Geld in dem Brief war, wären Sie darlegungs- und beweispflichtig.

Der Richter wird dann die erhobenen Beweise zu werten haben.

Allerdings erscheint mir die Einlassung der Gegenseite, dieselbe habe das Öffnen des Briefumschlages per Video dokumentiert, nicht ganz lebensnah und eigentlich wenig glaubwürdig.

Im Streitfall wird der Richter Beweis erheben müssen. In der Würdigung der Beweise ist der Richter frei. Im Zweifelsfall ergeht allerdings eine sog. "Non-liquet" Entscheidung, d.h. wenn die Gegenseite nicht beweist, dass das Geld tatsächlich nicht im Brief war, wird Klageabweisung zu erfolgen haben.

Wenn Sie das Geld in den Brief gelegt haben und dies durch einen Zeugen beweisen können, würde ich abwarten, ob die Gegenseite tatsächlich Klage erhebt. Bei den angeführten Gegenstandswerten erscheint mir dieses Vorgehen doch sehr aufwändig sowie zeit- und kostspielig, zumal angesichts der oben dargelegten Prozessrisiken für die Gegenseite.

Ich hoffe, Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragestellung dienlich gewesen sein zu können und bitte um Verstädnis dafür, dass es sich vorliegend lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung, aufgrund Ihrer Darstellung handelt.

Mit freundlichen Grüßen

H. Filiz

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Helene-M. Filiz, Voelckerstraße 11, 60322 Frankfurt am Main

Anwalt für Zivilrecht beim Anwalt-Suchservice



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