Unberechtigte Honorarforderung vom Anwalt
Frage gestellt am 27.10.2014
Frage gestellt von Sunset
Rechtsgebiet Baurecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 79
Aufrufe der Frage 6767
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Sachverhalt ist die meiner Meinung nach unberechtigte Honorarnachforderung unseres Anwaltes und die Klage gegen mich und meine Frau gegen die wir uns selbstverständlich zur Wehr setzen wollen und müssen.
Kurze Erläuterung:
Ich habe einen Anwalt beauftragt unsere Interessen und Rechte gegen unsere Baufirma durchzusetzen, da es diverse Mängel und Verzögerungen gab.
Der Streitwert/ Gegenstandswert lag immer bei ca. 50.000 Euro und hat sich auch nie geändert.
Auf dieser Basis haben wir dann 2238,15 Euro an den Anwalt bezahlt.
Hier die Erstrechnung:
Gegenstandswert: 48.006,61 Euro
Geschäftsgebühr §§13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,6 1860,80 Euro
-Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG um 0,3 wegen 2 Auftraggebern-
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 Euro
Zwischensumme netto 1880,80 Euro
19% Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 357,35 Euro
zu zahlender Betrag 2238,15 Euro
Leider war ich mit der Arbeit unseres Anwaltes mehr als unzufrieden weil er sehr passiv war
und über den Sachverhalt auch nie wirklich auf der Höhe war.
Es gab 2 persönliche Gespräche von 2x 30 Minuten und 3 Briefe an die Gegenseite mit Fristen.
Die Fristen wurde von der Gegenseite auch nie eingehalten und die Reaktion unseres Anwaltes war nur nochmals abzuwarten und neue Fristen zu setzen die ebenfalls nicht eingehalten wurden.
Auf sehr, sehr wichtige Fragen meinerseits musste ich trotz mehrmaliger Nachfrage und Anmahnung mehr als 2 Wochen auf die Antwort warten.
Aufgrund einer drohenden Insolvenz unserer Baufirma und der Passivität unseres Anwaltes habe dann die Dinge selber in die Hand genommen und mit der Baufirma die einvernehmliche Auflösung des Vertrages mit Rückzahlung von 50.000 Euro erwirkt.
An der Einigung hatte unser Anwalt somit absolut keine Mitwirkung.
Ich habe den Anwalt dann gebeten einen Vertrag für die einvernehmliche Auflösung zu gestalten, jedoch wollte er die gleiche Summe von 2238,15 Euro dafür haben.
Ich habe ihm dann gesagt, dass die Gegenseite den Vertrag aufsetzt und er ihn dann nur nochmals kontrollieren solle. Auch für die Kontrolle wollte er nochmals 2238,15 Euro was in meinen Augen nicht in Ordnung ist?!
Daraufhin habe ich ihm gesagt, er solle nichts machen, und dass ich das anders regeln würde.
Nun kam letzte Woche eine abschliessende Rechnung vom Anwalt wo er jetzt nochmals 1116,82 Euro nachträglich haben möchte .Er rechnet in den Gegenstandswert allermöglichen Positionen rein, die so auch nicht korrekt sind.
Ebenfalls rechnet er nun mit dem Faktor 2,1 ab was so auch nicht korrekt sein dürfte.
Ich habe dem Anwalt mit deutlichen Worten geschrieben was ich von dieser Nachforderung und seiner Arbeit halte und habe ihm geschrieben dass ich mich weigere noch mehr zu bezahlen.
Als Reaktion darauf hat er uns jetzt noch verklagt. Die Klage kam gleich 7 Tage nach meinem Brief vom Amtsgericht.
Anbei die Abschlussrechnung:
Gegenstandswert: 72749,54
Geschäftsgebühr §§13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 2,1 2799,30 Euro
-Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG um 0,3 wegen 2 Auftraggebern-
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 Euro
Zwischensumme netto 2819,30 Euro
19% Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 535,67 Euro
Zwischensumme brutto 3354,97 Euro
Abzüglich Zahlung -2238,15 Euro
zu zahlender Betrag 1116,82 Euro
Anbei die Aufstellung vom Gegenstandswert:
Der Gegenwert ist mit 72749,54 Euro angesetzt. Dieser Setzt sich zusammen aus
Mängelbeseitung lt. Gutachter Putz 17519,63 Euro
Kosten Gutachter Putz 1317,93 Euro
Kosten Mängelbeseitigung Estrich 4800,00 Euro
Mängelbeseitigung Elektroarbeiten, fehlede Türen pauschal 3000,00 Euro
Bereitstellungszinsen 1400,00 Euro
Wert ausstehende Arbeiten 25686,98 Euro
Bürgschaft 5% Bausumme 11725,00 Euro
Schadensersatz Vertragsstrafe 7300,00 Euro
Die Daten der Aufstellung sind zum Teil überhaupt nicht richtig !!!
Die ganze Situation zerrt sehr an unseren Nerven, da wir seit 2 Jahren nur Ärger haben
und wir eigentlich nur den Traum von Eigenheim verwirklichen wollten.
Zuerst den Ärger mit der Baufirma und nun mit dem Anwalt der uns eigentlich helfen sollte und nun in den Rücken fällt!
Können Sie uns bitte sagen ob der Anwalt so abrechnen kann oder darf obwohl die einvernehmliche Einigung auf 50000 Euro lautet ?
Darf er plötzlich den Gegenstandswert einfach so erhöhen und mit 2,1 abrechnen ?
Darf er für 2 Mandanten abrechnen obwohl ich ihn nur beauftragt habe und meine Frau nichts unterschrieben hat ?
Was raten Sie uns ?
Im Voraus besten Dank & freundliche Grüsse
Rechtsanwältin Helene-M. Filiz hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 27.10.2014
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