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  Kann man im Krankengeldbezug und nebenberufl. Selbständigkeit unter 15 Std auch als Arbeitgeber tätig sein ?


Frage gestellt am 2013-11-12 15:50:18.472
Frage gestellt von caryn
Rechtsgebiet Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 76
Aufrufe der Frage 5260


Guten Tag,
ist es in meiner jetzigen Situation - bisher kein Einkommen aus dieser Tätigkeit, weiterlaufende Betriebsausgaben - möglich, einen Mitarbeiter mit sozialversicherungspflichtigem Gehalt einzustellen , der einen zu erwartenden Auftrag im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung abwickeln würde,
ohne dass ich mit einer Kürzung/Streichung des Krankengeldes rechnen muss?

Falls ich wider Erwarten meine bisherige Tätigkeit aus gesundh. Gründen nicht mehr im bisherigen Umfang aufnehmen kann und es zu einer Aussteuerung oder zu anderen Maßnahmen seitens der Krankenkasse kommt ; welche Möglichkeiten und gesetzl. Regelungen kämen dann für mich in Betracht , vor allem für den zukünftigen Krankenversicherungsschutz bzw. evtl. möglicher Weiterführung des Gewerbes ?

Ich war vorher hauptberuflich selbständig ( Gründungs-Zuschuss mit freiw. Arbeitslosen- u. Rentenversicherung ) und bin während ALG1 Bezuges arbeitsunfähig erkrankt .


  Rechtsanwältin Helene-M. Filiz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2013-11-25 17:26:40.803
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich gehe hier davon aus, dass Sie zunächst über die Arbeitsagentu

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Helene-M. Filiz, Voelckerstraße 11, 60322 Frankfurt am Main

Anwalt für Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht beim Anwalt-Suchservice



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