Anspruch ALG1 - Auszahlung Verweigerung möglich?
Frage gestellt am 05.01.2014
Frage gestellt von Pedro
Rechtsgebiet Sozialhilferecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 16
Aufrufe der Frage 5623
Ende April läuft mein Arbeitsvertrag aus und dann muß ich mich mit großer Wahrscheinlichkeit wieder beim Arbeitsamt melden und muß Arbeitslosengeld beantragen. Ich werde dann 6 Monate lang ca. 600,- € Arbeitslosengeld bekommen (mein Gehalt liegt bei 1.000,- € netto), bevor ich dann eventuell wieder beim Jobcenter lande, falls ich keine Arbeit finde. Nun ist es so, daß ein Jobcenter Leistungen von mir zurückverlangt, in Höhe von ca. 1.000,- €*.
Nun meine Frage: Kann es sein, daß das Arbeitsamt zu mir sagen wird: „Sie bekommen kein Geld von uns ausgezahlt, mit dem Geld, worauf Sie Anspruch haben, bezahlen wir Ihre Schulden beim Jobcenter.“?
Also kann das Arbeitsamt die Auszahlung verweigern, um meine Schulden beim Jobcenter zu begleichen?
Es würde bedeuten, daß ich dann kein Geld zum Lebensunterhalt hätte und weder Lebensmittel kaufen noch meine Miete bezahlen könnte.
*Meines Ermessens nach ist die Forderung grundsätzlich ungerechtfertigt gewesen, aber ich habe die Einspruchsfrist verpaßt. Ich hatte Anfang letzten Jahres für sechs Monate Eingliederungshilfe bekommen. Nachdem die sechs Monate vorbei waren, bekam ich mehrere Schreiben, man müßte die ausgezahlten Leistungen neu berechnen und verlangte dann etwa ein Drittel der gezahlten Leistung zurück, welche ich aber aufgrund des niedrigen Gehalts nicht zurückzahlen kann.
Rechtsanwältin Helene-M. Filiz hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 06.01.2014
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