kindergeld
Frage gestellt am 08.08.2018
Frage gestellt von Floppy
Rechtsgebiet Sozialrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 29
Aufrufe der Frage 2830
Meine drei Enkelkinder sind aus dem Ausland ( nicht EU) zu mir nach Deutschland gezogen und haben dann in den Niederlanden studiert.
Kindergeld wurde auf Antrag genehmigt, wir haben jedes Jahr die Studienbescheinigung eingereicht. Ein Enkelsohn hatte im Sept. sein Studium abgeschlossen , wir haben die Familienkasse davon unterrichtet. Nun fordert die Familienkasse von uns eine Stellungnahme ueber alle bisher geleisteten Zahlungen ( + 30.000 Euro)
da die Kinder ja nicht bei mir gewohnt haben sondern in den NL studiert haben. Dass die Kinder bei mir angemeldet waren ,wuerde nicht ausreichen. Kann die Familienkasse das Kindergeld zurueckverlangen? Wir hatten immer angeben, dass die Kinder in einer anderen Stadt studieren.
Rechtsanwältin Nicole Rinau hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 08.08.2018
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