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 Rückzahlung Kindergeld


Frage gestellt am 16.09.2015
Frage gestellt von 1211Rica
Rechtsgebiet Sozialrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 81
Aufrufe der Frage 5380


Hallo,

meine Anliegen dreht sich um eine Kindergeldrückzahlungsaufforderung.
Diese habe ich, bzw. meine Eltern vor ein paar Tagen erhalten. Die Kindergeldkasse fordert aus seid dem Jahr 2013 von mir das Kindergeld zurück.

Ich bin bereits 28 Jahre, und habe eine Schwerehinderung von 70%. Aus diesem Grund habe ich über das 25 Lebensjahr hinaus Kindergeld erhalten.
Vom Jahr Von 05/2011- ca. 03/2005 befand ich mich deswegen auch im betreutem Wohnen. Ich habe seid Mai 2011 bis Mai 2015 Arbeitslosengeld 2 erhalten.

Die Berechtigten für das Kindergeld sind meine Eltern. Diese haben mir das Geld monatlich in Sachleistungen, teils in Barform zukommen lassen. Während meiner Zeit im betreuten Wohnen hatte ich eine Sozialberaterin die mich bei den verschieden Antragsstellungen unterstützt hat. Diese hat mir damals gesagt ich müsse das Kindergeld nicht beim Arbeitslosengeld angeben- da ich es ja nicht selbst beziehe/ berechtigt bin. Da ich dachte das diese stimme, habe ich es in keinem der Anträge angeben. War das falsch von mir? Wenn ja lag es nicht in meinem Vorsatz, sondern an einer Fehlinformation.
Mein Kindergeldanspruch wurde im Jahr 2012 und 2013, sowie 2014 geprüft. Hierfür habe ich meine Arbeitslosgenbescheide eingeschickt. Das Kindergeld wurde daraufhin immer weiter bewilligt. Bei meiner Arbeitsaufnahme diesem Jahr, habe ich der Kindergeldkasse eine Gehaltsabrechnung+ neuem Überprüfungsantrag geschickt.

Nun haben meine Eltern eine Rückzahlungsaufforderung rückwirkend bis zum Januar 2013 bekommen. Der Betrag liegt bei ca. 6000 Euro. Ich bin das Älteste Kind. Daher erhielt ich 184 Euro. Als Rückzahlung verlangt die Kindergeldkasse jedoch 215 Euro monatlich. Ist das rechtens?

Wir haben bereits Wiederspruch eingelegt. Habe ich eine Möglichkeit gegen die Zahlungsaufforderung anzugehen. Oder die Gesamtzahlung zu reduzieren. Meine Eltern und ich haben nicht das Geld für die Rückzahlung. Was kann ich jetzt am besten tun? Ich möchte das Geld nicht zahlen.Ich bedanke mich bereits im Voraus für ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen.


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 17.09.2015
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,

wichtig ist natürlich zu wissen, mit welcher Begründung das Kindergeld zurückgefordert wird.

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind mit einer Behinderung, hier also in Ihrer Pseron, nicht in der Lage ist, für seinen Unterhalt selber aufzukommen und sein Leben selber zu bestreiten.

Offenbar ist trotz des ALG II Bezuges, der ja nur erfolgt, wenn eine Erwerbsfähigkeit gegeben ist, das Kindergeld gezahlt worden, was zudem zuletzt 2014 geprüft wurde.

Dann ist die Rückzahlung nicht nachvollziehbar.

Was Sie allerdings hätten machen müssen, ist die Zahlunge und Unterstützung des Eltern beim ALG II anzugeben. Das war so nicht richtig, die Zahlung nicht anzugeben, da Sie das Geld von den Eltern erhalten haben. Dann käme aber eine Rückzahlung von ALG II in Betracht.

Insgesamt können Sie erkennen, dass ich die Rückforderung des Kindergeldes so nicht für nachvollziehbar halte. Die Begründung müsste daher bekannt sein. Da ja 2014 zuletzt eine Prüfung stattgefunden hat, vermag ich die Rückforderung nicht für zutreffend erachten. Ich muss aber einschränken, dass ich die Begründung kennen müsste.

Sie sollten vor Ort einen Anwalt beauftragen, der die Unterlagen einsehen kann.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
http://ra-bohle.blog.de/

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