Rückzahlung Kindergeld
Frage gestellt am 16.09.2015
Frage gestellt von 1211Rica
Rechtsgebiet Sozialrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 81
Aufrufe der Frage 5380
Hallo,
meine Anliegen dreht sich um eine Kindergeldrückzahlungsaufforderung.
Diese habe ich, bzw. meine Eltern vor ein paar Tagen erhalten. Die Kindergeldkasse fordert aus seid dem Jahr 2013 von mir das Kindergeld zurück.
Ich bin bereits 28 Jahre, und habe eine Schwerehinderung von 70%. Aus diesem Grund habe ich über das 25 Lebensjahr hinaus Kindergeld erhalten.
Vom Jahr Von 05/2011- ca. 03/2005 befand ich mich deswegen auch im betreutem Wohnen. Ich habe seid Mai 2011 bis Mai 2015 Arbeitslosengeld 2 erhalten.
Die Berechtigten für das Kindergeld sind meine Eltern. Diese haben mir das Geld monatlich in Sachleistungen, teils in Barform zukommen lassen. Während meiner Zeit im betreuten Wohnen hatte ich eine Sozialberaterin die mich bei den verschieden Antragsstellungen unterstützt hat. Diese hat mir damals gesagt ich müsse das Kindergeld nicht beim Arbeitslosengeld angeben- da ich es ja nicht selbst beziehe/ berechtigt bin. Da ich dachte das diese stimme, habe ich es in keinem der Anträge angeben. War das falsch von mir? Wenn ja lag es nicht in meinem Vorsatz, sondern an einer Fehlinformation.
Mein Kindergeldanspruch wurde im Jahr 2012 und 2013, sowie 2014 geprüft. Hierfür habe ich meine Arbeitslosgenbescheide eingeschickt. Das Kindergeld wurde daraufhin immer weiter bewilligt. Bei meiner Arbeitsaufnahme diesem Jahr, habe ich der Kindergeldkasse eine Gehaltsabrechnung+ neuem Überprüfungsantrag geschickt.
Nun haben meine Eltern eine Rückzahlungsaufforderung rückwirkend bis zum Januar 2013 bekommen. Der Betrag liegt bei ca. 6000 Euro. Ich bin das Älteste Kind. Daher erhielt ich 184 Euro. Als Rückzahlung verlangt die Kindergeldkasse jedoch 215 Euro monatlich. Ist das rechtens?
Wir haben bereits Wiederspruch eingelegt. Habe ich eine Möglichkeit gegen die Zahlungsaufforderung anzugehen. Oder die Gesamtzahlung zu reduzieren. Meine Eltern und ich haben nicht das Geld für die Rückzahlung. Was kann ich jetzt am besten tun? Ich möchte das Geld nicht zahlen.Ich bedanke mich bereits im Voraus für ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen.
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 17.09.2015
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