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 Darf Jobcenter komplette Elterngeldnachzahlung berechnen


Frage gestellt am 07.03.2018
Frage gestellt von Kontrak-loyal
Rechtsgebiet Sozialrecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 06
Aufrufe der Frage 3609


Guten Abend,
Ich habe gelesen das nun das Elternteil als Einkommen angerechnet wird vom jobcenter wenn man zwölf Monate davor keine Erwerbstätigkeit nachgegangen ist.
Meine Tochter ist Anfang November 2017 geboren , das jobcenter hat sie abeeindruckt 1.2.2018 mit in meine BG aufgenommen , warum sie erst ab 1.2.2018 aufgenommen wurde und nicht vorher schon weiß ich nicht.
KindergeldnachzAhnung hatte ich für sie schon im Januar bekommen diese wurde mir im Bescheid bereits angerechnet bis Monat 07/18 i.h.v 96,38€.

Ich habe nur auch endlich mal den elterngeldbescheid bekommen, 1.500€ stehen bei Rückbehalt , weil das jobcenter einen Erstattungsanspruch beziffern soll danach erhalte ich nochmal einen gesonderten Bescheid.

Meine Frage nun: wird das jobcenter einen Anspruch auf die komplette Nachzahlung stellen , bzw. Dürfen die das überhaupt ? Schließlich wurde meine Tochter doch auf erst ab 02/18 in die BG aufgenommen und nicht schon ab ihrer Geburt 11/17.


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 08.03.2018
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,



wenn das Kind nachweislich erst ab dem 01.02.2018 in die BG aufgenommen worden ist, haben Sie mit Ihrem Einwand vollkommen recht.


Insoweit darf dann erst ab diesem Zeitpunkt und nicht schon ab 11/17 eine Verrechnung stattfinden.


Daher warten Sie den Bescheid ab.

Dann sollte unbedingt Widerspruch innerhalb der Rechtsmittelfrist eingelegt werden.

Möglicherweise steht Ihnen auch insoweit Beratungshilfe zu. Ich verweise auf


https://rabohledotcom.wordpress.com/2015/10/12/beratungshilfe/


Trifft das zu, sollten Sie einen Berechtigungsschein beim Amtsgericht holen, damit ein Rechtsanwalt aufsuchen, damit dieser dann den Bescheid prüfen, Widerspruch einlegen und auch begründen kann. Dafür wäre dann die Beratungshilfe erforderlich.



Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
WWW: http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Blog: https://rabohledotcom.wordpress.com/

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