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 Rechnung BG Bau


Frage gestellt am 21.06.2023
Frage gestellt von Deck
Rechtsgebiet Sozialrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 49
Aufrufe der Frage 295


Ich habe von der BG Bau eine Rechnung bekommen für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten. Dort wurden die Stunden geschätzt. Mein Bauvorhaben ist aber noch gar nicht gestartet. Ich habe wohl sonst auch schon Post von der BG Bau bekommen, diese allerdings außer Acht gelassen, weil ich ja noch gar nicht angefangen bin. Ich hab mir lediglich die Zeichnung vom Architekten machen lassen und mir die Baugenehmigung eingeholt. Angemeldet bei der BG Bau habe ich nix. Macht es Sinn Widerspruch einzulegen mit Aussicht auf Erfolg ?
Vielen Dank schonmal


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 27.06.2023
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

zwar müssen Sie bei der BG Bau das Vorhaben anmelden, aber erst eine Woche NACH Beginn der Bauarbeiten.

Daher ist eine derzeitige Festsetzung nicht korrekt und die sollten unbedingt Widerspruch einlegen, den Sie damit begründen, dass die Baumaßnahme noch nicht begonnen hat.

Da Sie dort aber schon gelistet sind, sollte dann nach Baubeginn die Meldung erfolgen und dabei

Name und Anschrift de Bauherren
genaue Bezeichnung des Bauvorhabens und die Baustellenanschrift
Anzeige über den Baubeginn
Namen der eingesetzten Helfer
Namen und Anschriften der beauftragten gewerblichen Unternehmen

gemeldet werden. Ganz wichtig ist bei Helfern, auch deren Tätigkeit und Stunden dann festzuhalten.

Aber vor Baubeginn besteht diese Verpflichtung noch nicht, sodass Widerspruch unbedingt eingelegt werden sollte.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


___________________________________
Rechtsanwälte
Thomas Bohle & Sylvia True-Bohle
Damm 2

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