Auskunft Änderungskündigung, Kündigungsfrist
Frage gestellt am 14.11.2016
Frage gestellt von Rauchabzug
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 58
Aufrufe der Frage 4152
Wir (Eheleute) besitzen eine kleine Einzelfirma mit nur einem Angestellten.
(sechs Jahre bei uns beschäftigt). Er ist ungelernt und beschäftigt als Hausmeister und Helfer.
Am 12.10.2016 erteilten wir dem Angestellten den Auftrag ein Photofoltaikvordachdach (Höhe ca. 4m) mit einem Dampfstrahler zu reinigen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften (Gurt, umschnallbares Tragegestell) zu reinigen. Er hat das Dach im Übrigen mit aufgebaut. Nun verweigerte er die Arbeit mit der Begründung es sei ihm zu wackelig bzw. "das sei ihm nichts". Da das Dach Ritzen hat sollte es noch versiegelt werden um einen vollwertigen Schutz bei Regen zu gewährleisten und um darunter Schleifarbeiten auszuführen bei Regen.. Das Dach (übrigens vom Bauamt abgenommen) konnten wir nach der Aussage dann auch vergessen und die Arbeit wurde nicht fertig, also auch die Arbeiten welche unter dem Dach ausgeführt werden sollten und geplant waren. Die Laune war nun nicht sonderlich gut und nach einem kleinen Anraunzer wenige Tage später war er auf einmal krank. Die übliche Sache: Telefonische Mitteilung "Kann sich nicht bewegen". Nun "feiert" er schon vier Wochen krank und hatte wohl die Hoffnung wir kündigen ihn. Das haben wir aber nicht gemacht, sondern wir würden ihm gern eine Änderungskündigung auf eine 35 Std. Woche mit entsprechendem Gehaltsabzug geben.
Damit es weiter geht haben wir zwischenzeitlich noch jemand anderes eingestellt, da wir nicht wissen wie lang die Krankheit dauert und wann die nächste Aktion und Verlängerung kommt. Eigentlich möchten wir ihn also gepflegt los werden, ihm aber nicht so viel Arbeitslosengeld gönnen, denn seit er vor kurzem eine Harzerin wie im TV öfters zu sehen geheiratet hat können wir uns an fünf Fingern abzählen wie er nun sehr gut beraten wird und das das nichts mehr wird. Eine Besonderheit hat die Sache. Wir haben ihn in die Einzelfirma per Vertrag genommen vor ca. einem Jahr. In diesem Vertrag ist keine Kündigungsfrist vereinbart. Vorher war er bei einer
anderen Firma von uns beschäftigt welche aber kaum noch Umsätze machte und wir aus dieser Firma folglich den Lohn nicht bezahlen konnten. In diesem Arbeitsvertrag hatten wir versehentlich eine recht lange Kündigungsfrist vereinbart. Wir möchten also nun folgende Dinge wissen.
Können wir wegen der Arbeitsverweigerung nun noch abmahnen?
Können wir risikolos eine Änderungskündigung durchführen?
Wie lang ist nach Prüfung der Arbeitsverträge (gehört zum Auftragsumfang) die Kündigungsfrist?
Die Verträge würden wir entsprechend zumailen.
Außerdem wären wir um Rat bzw. Hinweise verlegen wie wir uns nach einer möglichen Rückkkehr von ihm verhalten sollten um rechtlich unangreifbar zu sein, denn ewig wird die Krankenkasse das Spiel nicht mitmachen und ewig kann ein Arzt ja auch nicht krank schreiben.
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 14.11.2016
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