Fristlose Kündgung wg unentschuldigten Fehlens
Frage gestellt am 18.12.2013
Frage gestellt von kathilein
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 12
Aufrufe der Frage 5837
Thema: Fristlose Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlens ohne vorherige Abmahnung.
Sachverhalt: am 21.11.2013 meldete ich mich mündlich bei meinem Arbeitgeber krank und kündigte an, am 25. wieder zur Arbeit zu erscheinen. Aus gesundheitlichen Gründen war mir dieses nicht möglich, leider auch kein Arztbesuch.Kontakt zum Arbeitgeber war sporadisch mündlich vorhanden.
Am 02.12. erhielt ich eine fristlose Kündigung mit folgendem Text:
... Die Kündigung erfolgt, da sie seit dem 25.11. unentschuldigt der Arbeitsstelle fernblieben. Informationen bzgl. einer bestehenden krankheitsbedingten AU erfolgten nur sporadisch. Ein entsprechendes ärztliches Attest liegt uns weiterhin nicht vor.
Ein solches Fehlverhalten können und wollen wir nicht dulden und sehen aufgrund ihrer Haltung keine Basis für eine weitere Zusammenarbeit,
..
Frage: Macht es Sinn, dagegen vorzugehen? Wie hoch schätzen Sie das Prozessrisiko ein?
Hinweis: Es war der erste Fall dieser Art.
Rechtsanwältin Elke Scheibeler hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 18.12.2013
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