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 Heirat mit einer Touristin


Frage gestellt am 2012-10-09 09:26:34.494
Frage gestellt von Alpi3177
Rechtsgebiet Ausländerrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 22
Aufrufe der Frage 5942


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin ein deutscher Staatsangehöriger und möchte eine Person die als Touristin für 3 Monate nach Deutschland gekommen ist Standesamtlich heiraten.

Sie ist eine Türkische Staatsangehörige.

Wenn ich Sie hier in Deutschland Standesamtlich geheiratet habe, muß Sie immer noch diesen A1 Zertifikat machen (Deutschtest)?

Muß Sie nach den 3 Monaten auch wenn wir in der BRD geheiratet haben, wieder in die Türkei ? Oder kann Sie in Deutschland unbefristet bleiben?

Muß ich irgendwelche Voraussetzungen erfüllen?

Ich habe eine eigene Wohnung und bin Selbstständig tätig.


  Rechtsanwalt Daniel Hesterberg hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2012-10-09 10:34:13.593
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

1.
Nein, dass ist nur dann Voraussetzung, wenn folgendes gegeben ist:

Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.

Ihre Ehefrau muss sich in zumindest einfacher Weise in deutscher Sprache verständigen können, was entsprechend nachzuweisen ist.

Vorher - also jetzt - braucht dieses nicht erfüllt werden, Sie erhält dann eine Aufenthaltserlaubnis.

2.
Leider muss Sie auch wieder aus- und dann einreisen, denn ein Touristenvisum berechtigt grundsätzlich nicht zu dem Aufenthaltszweck Ehegattennachzug/Heirat in der BRD.
Ausnahmen sind nur schwere Krankheit/Schwangerschaftskomplikationen und ähnlich schwerwiegende Fälle, in den eine Aus- und Wiedereinreise nicht notwendig ist.

3.
Wohnung in Deutschland (Hauptsitz) und für beide hinreichendes Einkommen sind die weiteren Voraussetzungen.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg, Marktstraße 17/19, 70372 Stuttgart

Anwalt für Ausländerrecht beim Anwalt-Suchservice



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