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 Codiertes Zeugnis


Frage gestellt am 2013-07-06 16:44:10.351
Frage gestellt von Luna
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 45
Aufrufe der Frage 6391


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war 13 Jahre in einem grossen Unternehmen der Lebensmittelbranche beschäftigt,das im vergangenen sowie auch in diesem Jahr Massenentlassungen durchgeführt hat. Mich hat es nun auch getroffen. In all den Jahren habe ich mir nichts zuschulden kommen lassen, Abmahnungen gab es auch keine. Nun habe ich mein Zeugnis erhalten und benötige hierzu eine Beratung:
Der Text zu meinem Arbeitsverhalten klingt eigentlich durchweg positiv, jedoch zum Schluß erscheinen zwei codierte Sätze, die m.E. eine Bewerbung bei anderen Firmen fast aussichtslos erscheinen lassen.
1. Seine Arbeitsergebnisse waren zufriedenstellend.
2. Die ihm übertragenden Aufgaben erledigte er stets zu unserer Zufriedenheit.

Seltsam finde ich, dass auch mehrere meiner Kollegen, mit denen ich gesprochen habe, die gleichen schlechten Codierungen in ihrem Zeugnis vorfinden und sich das ebenfalls nicht erklären können. Fast liegt die Vermutung nahe, dass dies willkürlich geschah, damit niemand gegen die Kündigung mit dem Argument angehen kann, dass er hervorragende Arbeit geleistet hat. Aber dies ist nur eine Mutmaßung.

Meine Fragen wären nun

1. Meine Bitte um Veränderung des Textes wurde abgelehnt. Wäre es aussichtsreich, gegen die Codierungen mit einem Anwalt für Arbeitsrecht vorzugehen?

2. Wäre es auch möglich, sich mit anderen Betroffen zusammen zu tun und eine Sammelklage einzureichen?

Im voraus herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen



  Rechtsanwalt Daniel Hesterberg hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2013-07-06 17:28:24.382
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

1.
Ein erfolgreiches Vorgehen hängt natürlich davon ab, ob z. B. insbesondere sehr gute Arbeitsleistungen bei Ihnen vorgelegen haben und dieses derart begründet werden kann.

Insofern sollten Sie durch einen Anwalt durchaus eine weitere Beratung/Vertretung in Anspruch nehmen.

Ihre Benotung dürfte einem "gut" bzw. auch "befriedigend" entsprechenden, wobei Letzteres bei Arbeitszeugnissen erfahrungsgemäß in der Tat eher negativer einzustufen ist.

2.
Sie sollten sich auch mit den anderen Betroffenen zusammenfinden - dieses wäre im Hinblick auf die Anwaltskosten durchaus sinnvoll, so dass eine Vertretung kostengünstiger werden kann.

Allerdings ist dabei zu beachten, dass naturgemäß jeder Fall anders zu bewerten sein wird, je nach der individuellen Arbeitsleistung.

Aber ich bin sicher, dass dieses auf jeden Fall billiger ist, als wenn jeder selbst einen Anwalt beauftragt.

Gerade für den außergerichtlichen Bereich können sehr vielseitig die Gebühren vereinbart werden.

Aber:
Sie müssen wissen, dass außergerichtliche Anwaltskosten und die in der ersten Instanz (bis auf die Gerichtskosten) immer selbst zu zahlen sind (wenn keiner eine Rechtsschutzversicherung hat), egal, ob man obsiegt oder verliert. Das ist leider derart im Gesetz festgeschrieben.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg, Marktstraße 17/19, 70372 Stuttgart

Anwalt für Arbeitsrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Luna hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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