Vereinbarung anstatt Rentenausgleich
Frage gestellt am 19.04.2018
Frage gestellt von loren
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 79
Aufrufe der Frage 2835
ich habe eine Scheidung (2011) mit der Vereinbarung, dass unsere Tochter einen Betrag von 45.000 Euro bekommt (anstatt Rentenausgleich) an meinem Ex-Gatten zu zahlen, den Betrag bekam sie zum 18. Geburtstag (2012) auf ihr eigenes Konto für Ausbildungszwecke. Damit waren lt. meiner Anwältin Unterhaltszahlungen abgegolten. Nun werden von mir Unterhaltszahlungen für die vergangenen Jahre gefordert, ist das rechtens? Inwieweit ist der Vater in der Pflicht der von einer geringen Rente lebt oder das Geld für sich benötigt. Muss ein Nachweis erbracht werden dass das Geld für die Ausbildung verwendet wird?
Tochter studiert seit 3 Jahren.
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 19.04.2018
Sehr geehrte Ratsuchende,
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