gerichtlichter Vergleich
Frage gestellt am 16.08.2017
Frage gestellt von SH
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 80
Aufrufe der Frage 4310
Mein Ex-Partner und ich haben einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. Unteranderem beinhaltet dieser dass alle gegenseitigen Ansprüche abgegeolten sind und das ich meinen hälftigen Immobilienanteil auf seinen Vater übertragen soll. Ich habe den Notarvertrag aufsetzten lassen und den gesamten Inhalt des Vergleiches in den Notarvertrag mit aufgenommen. Der Vater meines Ex Partners verweigert nun die Genehmigung des Notarvertrages und möchte das aus diesem, der für mich so wichtige Punkt "alle Gegenseitigen Ansprüche sind abgegolten" gelöscht wird. Erst dann würde er den Notarvertrag genehmigen. Was heißt das für mich, gilt dieser Punkt aus dem Vergleich dann trotzdem? Kann ich irgendetwas tun um den Vater zur Genehmigung zu zwingen? Vom Gericht erhalte ich keine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils, da dies der Ansicht ist das mir als Beklagtenpartei kein vollstreckbarer Inhalt zugrunde liegt. Es wäre sehr freundlichen wenn Sie mir bei der Beantwortung der Fragen die § nennen würden auf die sich Ihre Antwort stützt.
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 16.08.2017
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