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 Kindergeldangelgenhet


Frage gestellt am 08.09.2020
Frage gestellt von tuybaba
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 50
Aufrufe der Frage 2900


Hallo
habe das Kind (12 Jahre) aus Deutschland den Wohnsitz abgemeldet und habe in der Türkei in die Schule angemeldet bin Frührentner nach dem deutschen Gesetzt Steuerpflichtig und habe einen Wohnsitz in Deutschland
Habe ich noch einen Anspruch auf Kindergeld
wir haben deutsche Staatsangehörigkeit


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 08.09.2020
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, besteht kein Kindergeldanspruch.


Ein deutscher Staatsangehöriger hat einen solchen Anspruch auf Kindergeld nach dem deutsch-türkischen Abkommen über soziale Sicherheit für ein Kind, dass sich zum Schulbesuch in der Türkei gewöhnlich aufhält und dort wohnt, nicht.


Nach Art. 33 Abs. 1 SozSichAbk Türkei hatten Sie als türkischer Staatsbürger einen Anspruch. Aber nach diesen SozSichAbk wird ausgeschlossen, dass ein deutscher Staatsangehöriger Kindergeld für seine im Ausland ansässigen Kinder beanspruchen kann. Ausdrücklich sind nur türkische Staatsangehörige in der Bestimmung erwähnt.
Durch die Beschränkung der Bestimmung auf türkische Staatsbürger lässt sich aber schließen, dass deutsche Staatsangehörige gerade nicht erfasst sein sollten.


Daher haben Sie nach Ihrer Schilderung als deutsche Staatsangehörige keinen Anspruch.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Rechtsanwälte Bohle & True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

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