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 Kindesunterhalt


Frage gestellt am 05.08.2019
Frage gestellt von Mahe
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 59
Aufrufe der Frage 3127


Guten Tag, ich zahle derzeit 370€ Kindesunterhalt. Da mein Sohn mittlerweile 16 Jahre alt geworden ist, würde ich ihm das Kindergeld auf sein eigenes Konto überweisen und nicht auf das Konto der Kindesmutter. Weiterhin hat er diesen Monat seine Berufsausbildung begonnen und die Ausbildungsvergütung beträgt im ersten Ausbildungsjahr 580€ In wieweit bzw. In welcher Höhe muss er sich die Ausbildungsvergütung auf den Kindesunterhalt anrechnen lassen?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 05.08.2019
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

der Kindesunterhalt ist wegen der Minderjährigkeit des Sohnes auf das Konto der Mutter zu zahlen.

Das Kindergeld erhält in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind lebt; hier also die Mutter.

Es gibt aber auch Konstellationen, dass der andere Elternteil dieses mit seinem Gehalt ausgezahlt erhält.

Wenn dem hier so ist, muss das Kindergeld auch nicht ausgezahlt werden. Dieses müsste in der Unterhaltsberechnung schon berücksichtigt worden sein.

Es steht Ihnen natürlich unbenommen Ihrem Sohn noch über den Unterhalt hinaus Zahlungen zukommen zu lassen.

Die Ausbildungsvergütung wird wie folgt angerechnet:

von der Nettovergütung sind 100,00 € als ausdlungsbedingter Mehrbedarf abzuziehen. Der dann verbleibende Betrag wird hälftig auf den Bedarf des Sohnes amgerechnet.

Wenn die genannten 580,00 € als Netto zu verstehen ist, verbleiben nch Abzug 480,00 €. Davon werden 240,00 € angerechnet, so dass sich Ihr Zahlbetrag auf 130,00 € reduziert.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Rechtsanwälte
Thomas Bohle & Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
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