Nachfrage zur Unterhaltszahlung
Frage gestellt am 20.06.2017
Frage gestellt von Maxrebecca
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 04
Aufrufe der Frage 3909
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 01.08.2013 bin ich Vater einer Tochter geworden. Meine damalige Freundin hat mich ausgetrickst indem Sie sagte, Sie würde mit Hilfe eines Nuvarings verhüten. Dies war jedoch gelogen und so kam es dazu, dass ich ungewollt Vater wurde. Zu dem Kind habe ich keinen Kontakt.
Nun habe ich am 11.05.2017 geheiratet. Ich selbst kann/muss keinen Unterhalt aufbringen, da Erstens zu wenig verdiene und Zweitens hohe Schulden durch verschiedene Gerichtsurteile habe.
Das Jobcenter möchte nun eine Art Vermögensauskunft von mir und meiner Ehefrau (diese habe ich noch nicht ausgefüllt). Ich möchte aber nicht, dass meine Ehefrau für meinen „Fehler“ bezahlen muss. Jedoch verdient meine Ehefrau circa das Doppelte von meinem monatlichen Lohn und nach telefonischer Rücksprache mit dem Jobcenter soll Sie bezahlen.
Nun ist meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass meine Frau nicht dafür bezahlen muss?
Zum Beispiel durch die Aufnahme eines Kredites durch meine Frau?
Oder müssen wir uns nun wieder scheiden lassen, damit meine Frau keinen Unterhalt für das Kind von Ihrem Lohn zahlen muss?
Sollte Zweiteres die Lösung sein ist hier meine Frage: Müssen wir während des Trennungsjahres in getrennten Wohnungen Leben?
Ich habe auch noch eine Dritte Option: Meine Frau und Ich habe beide auch noch die Möglichkeit ein Jobangebot im Ausland zu nutzen. Demzufolge würden wir auch in das Ausland ziehen müssen.
Leider wurde ich damals noch Naiv und wurde reingelegt von der Mutter des Kindes. Die Mutter des Kindes hat nun mittlerweile 4 Kinder und war noch nie arbeiten. Ich möchte somit ALLES dagegen tun, dass meine Frau nicht die Mutter des Kindes bezahlen muss.
Besten Dank Vorab & freundliche Grüße
Maximilian Spranger
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 20.06.2017
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :
Sehr geehrter Ratsuchender,
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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg
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