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 Nachfrage zur Unterhaltszahlung


Frage gestellt am 20.06.2017
Frage gestellt von Maxrebecca
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 04
Aufrufe der Frage 3909


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 01.08.2013 bin ich Vater einer Tochter geworden. Meine damalige Freundin hat mich ausgetrickst indem Sie sagte, Sie würde mit Hilfe eines Nuvarings verhüten. Dies war jedoch gelogen und so kam es dazu, dass ich ungewollt Vater wurde. Zu dem Kind habe ich keinen Kontakt.

Nun habe ich am 11.05.2017 geheiratet. Ich selbst kann/muss keinen Unterhalt aufbringen, da Erstens zu wenig verdiene und Zweitens hohe Schulden durch verschiedene Gerichtsurteile habe.

Das Jobcenter möchte nun eine Art Vermögensauskunft von mir und meiner Ehefrau (diese habe ich noch nicht ausgefüllt). Ich möchte aber nicht, dass meine Ehefrau für meinen „Fehler“ bezahlen muss. Jedoch verdient meine Ehefrau circa das Doppelte von meinem monatlichen Lohn und nach telefonischer Rücksprache mit dem Jobcenter soll Sie bezahlen.

Nun ist meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass meine Frau nicht dafür bezahlen muss?
Zum Beispiel durch die Aufnahme eines Kredites durch meine Frau?
Oder müssen wir uns nun wieder scheiden lassen, damit meine Frau keinen Unterhalt für das Kind von Ihrem Lohn zahlen muss?

Sollte Zweiteres die Lösung sein ist hier meine Frage: Müssen wir während des Trennungsjahres in getrennten Wohnungen Leben?

Ich habe auch noch eine Dritte Option: Meine Frau und Ich habe beide auch noch die Möglichkeit ein Jobangebot im Ausland zu nutzen. Demzufolge würden wir auch in das Ausland ziehen müssen.

Leider wurde ich damals noch Naiv und wurde reingelegt von der Mutter des Kindes. Die Mutter des Kindes hat nun mittlerweile 4 Kinder und war noch nie arbeiten. Ich möchte somit ALLES dagegen tun, dass meine Frau nicht die Mutter des Kindes bezahlen muss.

Besten Dank Vorab & freundliche Grüße


Maximilian Spranger


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 20.06.2017
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


Ihre Frau muss nicht zahlen, auch nicht aufgrund der Auskunft.


Unterhaltsverpflichtet sind allein Sie.

Aber da Sie offenbar den Mindestunterhalt nicht zahlen können, wird im Rahmen der Auskunft natürlich geprüft, ob andere Einkünfte bestehen.

Und diese Einkünfte können sowohl in einem Unterhaltsanspruch, den Sie gegen Ihre Frau hätten als auch ein möglicher Taschengeldanspruch sein.

Um das überhaupt prüfen zu können, wurden Sie zur Auskunft auch über die Einkünfte Ihrer Frau aufgefordert. Möglicherweise wird dann IHR Einkommen höher angesetzt.

Aber Ihre Frau muss NICHT zahlen.


Sie müssen sich also auch deswegen nicht scheiden lassen.


Für ein Getrenntleben müssen Sie nicht in verschiedenen Wohnungen leben. Auch innerhalb einer Wohnung ist ein getrenntleben möglich, muss aber eben strikt eingehalten werden (getrennte Fächer im Kühlschrank, getrennte Schlafmöglichkeiten, getrennte Wäsche etc.).


Ein Umzug ins Ausland entbindet SIE nicht von der Unterhaltszahlung. Auch im Ausland könnte ein Unterhaltstitel vollstreckt werden.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de
htts://rabohledotcom.wordpress.com

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