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Frage gestellt am 07.12.2013
Frage gestellt von kiba
Rechtsgebiet Sozialhilferecht
Gebot 45 €
PLZ Gebiet 32
Aufrufe der Frage 4166


Hallo ich beziehe harz wir sind 6 personen 2 erwachsene 4 kinder I'm alter von 21 18 6 und 10 monate ich hatte ein gasguthaben von 1365euro
Ich wollte das geld das amt meinte es wird an mich ueberwiesen und ich muss 3 monate davon leben ich weiss nicht mehr ein noch aus wir muessen von dem geld noch 200 euro miete zahlen musste ich sonst nie ich weiss nicht mehr wie ich ueber die runden kommen soll 3 monate


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 08.12.2013
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,

es ist in der Tat nicht nachvollziehbar, dass Sie "davon leben sollen ".

Grundsätzlich wird Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung, hier die Gasabrechnung, angerechnet werden.

Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass die Anrechnung nun dazu führen soll, dass Sie von diesem Betrag 3 Monate leben sollen. Sofern Sie oder ein Mitglied in der Bedarfsgemeinschaft über kein weiteres Einkommen - mit Ausnahme des Kindergeldes - verfügt, ist diese Vorgehensweise rechtlich nicht zutreffend. In dieser Bedarfsgemeinschaft beträgt der Bedarf - ohne Einkommen und der Kosten für die Unterkunft - ca. 1.000,00 € ( das Kindergeld ist dabei angerechnet ).

Unter Berücksichtigung dieser sehr überschlägigen Berechnung ist die Auffassung, Sie müssten drei Monate von den 1.365,00 € leben, wohl nicht zutreffend.

Sie sollten aber auf jeden Fall die Bescheide prüfen lassen. Suchen Sie daher unverzüglich einen Rechtsanwalt vor Ort auf. Gerne können Sie sich auch gerne mit mir in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php

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