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 Anfrage SGB II und Studium


Frage gestellt am 08.10.2011
Frage gestellt von birgit
Rechtsgebiet Sozialhilferecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 44
Aufrufe der Frage 5545


Sehr geehrte Damen und Herren

Ich erhalte noch Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II ( Hartz 4). Da ich nun ein Vollzeitstudium begonnen habe, will mir das Jobcenter meine Leistungen streichen.
Es gibt eine Eingliederungsvereinbarung, nach der ich alles zu unternehmen habe, meine Arbeitslosigkeit zu beenden. Andererseits hat aber die ARGE auch die Möglichkeit, eine Förderung zu genehmigen. Diese hat nach den " Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" zu erfolgen. Eine 3-monatige Weiterbildung wurde mir genehmigt, die hat 1.800,- € gekostet. Das Studium ist für das Jobcenter aber kostenfrei. Evtl. würden der Asta-Beitrag ( 238,56 €) und Bücher anfallen. Das ist weniger, als der Kurs in den 3 Monaten kostete. Gibt es eine andere Möglichkeit als SGBII? Ich habe auch noch schulpflichtige Kinder( 17; 8 Jahre) und ein studierendes Kind.


  Rechtsanwalt Bernhard Gaßen hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 10.10.2011

Sehr geehrte Frau Spriestersbach,

§ 7 Abs.5 SGB II besagt sinngemäß, daß Auszubildende, deren Ausbildung nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ( BaföG ) förderungsfähig ist,keinen Anspruch auf ALG II ( Hartz IV ) haben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie im konkreten Fall einen BaföG-Anspruch haben; schon die Förderungsfähigkeit des Studiums bewirkt den SGB II-Anspruchsausschluss. Sie können aber sog. Mehrbedarfe, z.B. bei Alleinerziehung minderjähriger Kinder oder wegen kostenaufwändiger Ernährung vom Jobcenter beanspruchen; auch können Sie dort einen Mietzuschuss verlangen ( § 27 SGB II ). Des Weiteren sollten Sie natürlich ggf. BaföG beantragen.

Mit freundlichen Grüßen
Gaßen

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Gaßen, Brüsseler Platz 10, 50672 Köln

Anwalt für Sozialhilferecht beim Anwalt-Suchservice



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