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 Alg 2 Rückforderung


Frage gestellt am 01.11.2011
Frage gestellt von piste25
Rechtsgebiet Sozialhilferecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 17
Aufrufe der Frage 5420


Sehr geerthe damen und herrn ,

wir wollten uns mal erkundigen warum die arge jetzt mit mal eine rückfordeung von unserem säugling fordert da die arge seit oktober die berechnung nicht gemacht hat und auch das versorgunsamt erst im oktober aktiv wurde obwohl alle anträge vorlagen und wir auch der meinung sind das die schulöd bei der arge liegt


und nun die frage
wir denken das die arge uns so lange warten lassen hat das die uns wieder eine rückzahlung in rechnung stellen können wir sind mit dieser rückforderung auch nicht einverstanden


  Rechtsanwalt Bernhard Gaßen hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 02.11.2011

Sehr geehrter Herr Kasten,

es kommt darauf an, ob die Rückforderung der Arge bzw. des Jobcenters in der Sache berechtigt ist. Es ist formal nicht zu beanstanden, wenn die Rückforderung gegenüber Ihrem minderjährigen Kind geltend gemacht wird, sofern die vermeintliche Überzahlung Ihrem Kind zuzuordnen ist, d.h. Ihr Kind zuviel Sozialgeld erhalten hat. Auch spielt es für die Rechtmäßigkeit der Rückforderung keine Rolle, daß das Jobcenter sich im Übrigen mit der Bearbeitung Ihrer Ansprüche zu viel Zeit gelassen hat.

Wenn Sie aber der Meinung sind, daß die Rückforderung ansonsten sachlich nicht berechtigt ist, sollten Sie gegen den Bescheid rechtzeitig Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muß nicht unbedingt begründet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Gaßen

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Gaßen, Brüsseler Platz 10, 50672 Köln

Anwalt für Sozialhilferecht beim Anwalt-Suchservice



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