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 Hartz IV-Empfänger erbt Haus


Frage gestellt am 19.12.2012
Frage gestellt von Felix
Rechtsgebiet Sozialhilferecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 22
Aufrufe der Frage 6639


Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Mutter möchte ein Testament machen und ihr Haus (kein Geld)ihrem Enkel vererben.

Der Enkel ist gehbehindert, mußte schon des öfteren die Arbeitsstelle wechseln, ist jetzt wieder einmal arbeitslos und Hartz IV droht. Da er sehr wahrscheinlich niemals eine ausreichende Rente bekommen wird, soll das Haus seine Absicherung sein.

Meine Mutter ist im Seniorenheim und ihr Haus wird von ihrem Sohn und der Schwiegertochter bewohnt. Im Testament soll für sie ein Wohnrecht festgelegt werden.
Der Sohn zahlt keine Miete, sondern kümmert sich um Haus und Garten und trägt die Nebenkosten.

Meine Frage:
Wie wird das geerbte Haus sozial-rechtlich behandelt, wenn der Enkel bei Inkrafttreten des Testamentes Hartz IV-Empfänger ist ?

Vielen Dank für eine Antwort.


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 19.12.2012
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


die geerbte Immobilie wird zumindest nach der derzeitigen Rechtslage als Schonvermögen zu werten sein.

Der Enkel wird das Haus also nicht veräußern müssen.

Zu berücksichtigen ist aber das eingeräumte Wohnrecht.

Möglicherweise wird dafür eine Miete im Umrechnungsfall angerechnet werden. Das ist im Einzelfall zu klären, da es dann ggfs. auf den genauen Wortlaut ankommen wird.

Jedenfalls muss der Enkel das Haus derzeit nicht verkaufen oder anderweitig vermieten.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php

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Anwalt für Sozialhilferecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Felix hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Antwort deckt sich mit meinen bisherigen Informationen



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