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 Krankenversicherung


Frage gestellt am 27.01.2016
Frage gestellt von KarlK
Rechtsgebiet Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 81
Aufrufe der Frage 4179


Ich bin Student, meine Mutter Beamtin, weswegen ich bei ihr bisher privat krankenversichert bin. Aufgrund meines 25. Geburtstages fällt jetzt aber die Beihilfe weg und aufgrund einer chronischen Erkrankung nimmt mich einerseits keine andere private Krankenersicherung auf und die bisherige verlangt einen Tarif, den wir uns eigentlich nicht leisten können (und weigert sich mich in einen Studententarif wechseln zu lassen). In die GKV kann ich ja nicht wechseln solang ich studiere, da ich darauf am anfang dummerweise verzichtet habe.
Der einzige realistische Ausweg (oder sehen Sie einen anderen?) scheint mir nun, mich bei einer Firma in der Familie auf dem Papier sozialversicherungspflichtig anstellen zu lassen.
Welche rechtlichen Konsequenzen könnte dies haben, falls es jemandem auffällt? Und wie wahrscheinlich wäre dies?

Mit freundlichen Grüßen


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 28.01.2016
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

mit der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können Sie den Wechsel erreichen.

Zu beachten ist, dass das Einkommen mehr als 450,00 € betragen muss und, was ganz wichtig ist, dass Sie weniger als 20 Stunden arbeiten sollten.

Das hat den Hintergrund, dass Sie Ihren Status als Student nicht verlieren sollten. Die Tätigkeit soll ja neben dem Studium ausgeübt werden.

Um das Studium noch bewältigen zu können, wird in der Regel angenommen, dass nicht mehr als 20 Stunden "nebenbei" gearbeitet werden kann.

Eine Anstellung „nur auf dem Papier“ kann hingegen weitreichende Folgen haben.

Es handelt sich bei einem solchen Vertrag um ein Scheingeschäft und bedeutet in der Konsequenz, dass damit noch nicht einmal eine Mitgliedschaft in der Krankenkasse besteht. Sie wären dann ohne jeglichen Schutz.

Der Arbeitgeber wird Sie zwar ordnungsgemäß als Arbeitnehmer führen. Aus seiner Buchhaltung werden sich natürlich auch die Gehaltszahlung und die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge etc. ergeben.

Er macht dann aber seine Aufwendungen als Kosten geltend, was sich auf seine Gewinnermittlung auswirkt und damit auch auf seine Steuerlast. Bei einem Scheingeschäft liegt dann eine Steuerhinterziehung vor.

Von einer solchen Vorgehensweise ist demnach abzuraten.

Es ist immer möglich, dass dieses bekannt wird und sei es durch einen Hinweis an das Finanzamt und /oder der Krankenkasse.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
WWW: http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Blog: https://rabohledotcom.wordpress.com/

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