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 Schutzvertrag nicht eingehalten - Tier eingeschläfert


Frage gestellt am 21.09.2011
Frage gestellt von magicadiam
Rechtsgebiet Tierschutzrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 15
Aufrufe der Frage 7414


Sehr geehrte Damen und Herren,

ein mir im Ausland zugelaufener junger Kater wurde über die Unterstützung des Tierschutzes an "neue Eltern" in Deutschland vermittelt. Auf Grund dieser Info transportierte ich ihn nach D und hatte insgesamt dadurch Kosten von ca. 1.000 Euro (Flug, med. Zeugnisse, Pensionskosten etc.). Der Kater (11 Monate alt) war bei der Übergabe, abgesehen von leichtem Durchfall, gesund.

Lt. Schutzvertrag durfte das Tier "weder verkauft noch verschenkt noch dauernd in die Obhut einer anderen Person" gegeben werden. "Falls das Tier nicht mehr gehalten werden kann, ist der Übergeber in Kenntnis zu setzen und hat das Recht, das Tier zurückzunehmen."

Die Übergabe des Tieres erfolgte am 06.09.11. Danach reiste ich unverzüglich 700 km weiter.

Bereits in den folgenden Tagen berichteten die Übernehmer telefonisch, dass das Tier leichtes Fieber hätte und sie es dem Tierarzt vorstellten. Dieser äußerte den Verdacht auf Vorliegen einer (tödlichen) Infektionskrankheit. Die Übernehmer waren sehr besorgt, da sie weitere im Haushalt befindliche Katzen nicht gefährden wollten.

Der Kater wurde nun auf verschiedene Infektionskrankheiten getestet. Einziger mir (mündlich) vorliegender Befund ist ein Titer von mehr als 800 für FIP. Zwei Stunden nach Erhalt dieses Befundes wurde das Tier - ohne mein Einverständnis bzw., ohne, dass ich die Gelegenheit hatte, mit der Tierärztin zu sprechen - am 10.09. eingeschläfert.

Mein immer wieder telefonisch dringend ggü. der Übernehmerin geäußerter Wunsch, mit der Tierärztin zu sprechen, um evt. Befunde zu erörtern bzw. Lösungen (Quarantäne, Zweitmeinung etc.) zu besprechen, wurde mir abgeschlagen. Ich kenne also z.Zt. weder den Namen der TÄ noch die Befunde. Letzte Antwort der Übernehmerin: "Warum denn. Er ist doch jetzt schon eingeschläfert."

Eigene Recherchen haben ergeben, dass eine Euthanasie auf Grundlage des vorliegenden Befundes allein nicht ausreichend ist. Dies wurde mir (von mehr als einer) TÄ bestätigt.

Erste Versuche meinerseits, über eine bestehende RV einen Anwalt einzuschalten, scheiterten. hier hieß es: Nach deutschem Recht wäre eine Katze nur 80 Euro wert, es gäbe also keinen Schaden?????!!!!

Meine Fragen an Sie sind folgende:

Ist ein bestehender Schutzvertrag wirklich nichts wert? M.E. hat sich die Übernehmerin des Tieres über alle Vereinbarungen des Vertrages hinweggesetzt, da sie mich über die Euthanasie nicht informierte bzw. mein Einverständnis nicht einholte.
Habe ich kein Recht darauf, zu erfahren, auf der Grundlage welcher Befunde das Tier eingeschläfert wurde?
War die Diagnose wirklich eindeutig? (Das scheint mir wirklich zweifelhaft und getrieben von dem Wunsch, eine evt. Infektion der im Haushalt lebenden Katzen - unter Inkaufnahme einer Fehldiagnose bei der neuen Katze - um jeden Preis zu verhindern.)
Habe ich als Übergeber der Katze kein Recht darauf, eine Herausgabe der Behandlungsakte zu verlangen?
Kann die RV es ablehnen, in diesem Fall eine Klage zu unterstützen?

Bitte sagen Sie mir, was ich tun kann. Es stellt sich wirklich die Frage nach dem Sinn von Schutzverträgen, wenn Vereinbarungen und Recht nicht eingeklagt werden können..
Wie könnte man vorgehen? Welche Rechte und Kosten wären einklagbar?

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort!


  Rechtsanwältin Barbara Löw hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 22.09.2011
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Frau Mühlig,

ich dake Ihnen für die Anfrage.

Vorab ist klarzustellen, dass die Antwort nur auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und ohne Kenntnis der Unterlagem erfolgt, und daher nicht vollumfänglich erfolgen kann.

Zum ersten kommt es darauf an, was genau der Schutzvertrag regelt und welche Rechte und Pflichten er für den Übergeber wie Übernehmer regelt.

Dabei kommte es eben genau darauf an, was im Falle einer Krankheit zu geschehen hat.

Allein auf Grund des mir zitierten Absatzes hätten Sie in der Tat informiert werden müssen und hätten das Recht gehabt, das Tier auch wieder zurückzunehmen bzw. zu entscheiden, ob es eingeschläfert werden sollte.

Zu dieser Entscheidung hätten Sie auch entsprechende Befunde benötigt, so dass man durchaus auch das Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen bzw. Kontakt mit dem behandelnden Arzt ableiten kann.

Was die Durchetzung des Schutzvertrags betrifft, so kommt es darauf an, ob und welche "Strafmaßnhamen" der Vertrag bei einem Vertoß vorsieht.

Möglicherweise kann amn auch den Tierschutz mit ins Boot holen oder sogar gegen diesen vorgehen- dieser gibt ja die Vertäge heraus.

Richtig ist, dass nach deutschem Recht das Tier rechtlich wie eine Sache behandelt wird.

Die Aussage, dass ein Tier nur 80,00 € wert sein soll, kann ich nicht bestätigen.

Soi kann z.B. bei einer Zuchtkatze der Wert um einiges höher liegen.

Hinzu kommt nich der immaterielle Wert.

Was die Kosten anbelnagt, so ist es in der Tat schwiereig, den Wert des Tieres zu schätze, so dass ich eine Honorarvereinbarung bevorzugen würde.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort geholfne zu haben.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Löw
Rechtsanwältin

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Barbara Löw, Hauffstraße 5, 72800 Eningen unter Achalm

Anwalt für Tierschutzrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller magicadiam hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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