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 Übernachtung im Wohnmobil auf eigenem Grund


Frage gestellt am 06.05.2020
Frage gestellt von Bauernhof
Rechtsgebiet Verwaltungsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 64
Aufrufe der Frage 3737


Hallo,

Dürfen wir auf unserem Bauernhof auf eigenem Boden oder auch auf einer gepachteten Wiese/Koppel regelmäßig Reisende gegen eine Gebühr mit ihrem Wohnmobil parken und übernachten lassen - maximal 4 Tage am Stück? Oder gibt es da Vorschriften zu beachten? Ist eine bestimmte Lizenz nötig?
Wir bieten keinerlei Infrastruktur, kein Wasser, Strom, Entsorgung oder sanitäre Anlagen - lediglich den „Parkplatz“.

Mit freundlichen Grüßen


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 06.05.2020
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,


für das von Ihnen geplante Vorhaben benötigen Sie eine Genehmigung der Baubehörde nach § 63 HBO, da Sie mit ihrem Vorhaben eine Teilnutzungsänderung des Bauernhofes vornehmen.

Da der Bauernhof außerhalb eines Bebauungsplanes liegen dürfte, ist auch für diese Kurzzeitübernachtung dann die Genehmigung erforderlich.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie weitere Leistungen anbieten (machen Sie das auch bitte nicht, da es sonst schnell zum Beherbergungsbetrieb wird), oder „nur“ das Abstellen und Übernachten zulassen.


Desweiteren ist es eine auf eine gewisse Dauer angelegte Tätigkeit zum Zwecke der Gewinnerzielung, sodass eine Gewerbeanmeldung auch dafür erforderlich ist.


Zudem sollten Sie beachten, dass ausreichend Versicherungsschutz besteht, sodass auch insoweit eine Erweiterung des Versicherungsvertrages geboten ist. Denn passiert einem Gast etwas, isvdas nicht von den normalen Versicherungsverträgen gedeckt.


Da dieses Übernachten den Charakter des Camping (“Plätze, die ständig oder wiederkehrend während bestimmter Zeiten des Jahres betrieben werden und die zum vorübergehenden Aufstellen und Bewohnen von Wohnwagen oder Zelten bestimmt sind”) hat, ist dann auch die Camping- und Wochenendplatzverordnung (CWVO) zu beachten, wonach u.a. Zuwegungen , Versorgungseinrichtungen, sanitäre Anlagen etc. zu schaffen sind.


Das alles werden Sie leider einhalten müssen, um Ihr Vorhaben zu legalisieren.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
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Anwalt für Verwaltungsrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Bauernhof hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Hat uns sehr geholfen! Danke!



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