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 Ablehnung der Annerkennung des Germanistikstudiums in der Türkei


Frage gestellt am 2009-10-05 15:49:09.576
Frage gestellt von Urmeli
Rechtsgebiet Verwaltungsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 40
Aufrufe der Frage 5772


Mein Antrag zur Annerkennung meiner Türkischen Hochschuldiiplome bei der Bezirksregierung Detmold wurden abgelehnt, mit der Begründung, dies sei kein Germanistikstudium gewesen, da das Studium zum erwerb der Sprachfähigkeit dienen würde. Was aber nicht stimmt. Aus den Diplomen geht nicht hevor, daß das Sudium zum Erwerb der Deutschen Sprache dient, diese spreche ich seit meiner Kindheit besser als meine Muttersprache.
Ich habe an der Ege Universität / Izmir/ Türkei 4 Jahre (8 Semester Regelstudienzeit) Germanistik/Philologie studiert.
Laut Beschluß kann ich nur per Gericht innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben. Besteht eine Möglichkeit diesen Beschluß erfolgreich anzufechten?


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2009-10-05 19:10:44.438
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Fragestellerin,

der Ablehnungsbescheid ist zumindest in der Begründung falsch, da er von falschen Voraussetzungen ausgeht. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Sprachkenntnisse bereits vorher hatten, sind die Chancen gut, dass über Ihren Antrag auf Anerkennung zumindest neu entschieden werden muss.

Die Chance, dass Ihr Studium anerkannt wird, ist um so größer je vergleichbarer das Studium von Zulassungsvoraussetzung und Inhalt mit einem Studium in Deutschland ist.

Zulassungsvoraussetzungen sind in Deutschland die allgemeine Hochschulreife (Abitur), Deutschkenntnisse, Lateinkenntnisse und Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache.
Wenn Sie einen Schulabschluß einer Schule erworben haben, die den Gymnasien in Deutschland vergleichbar ist, die Sprachkenntnisse nachweisbar bereits vor Beginn des Studiums hatten, und der Inhalt des Germanistikstudiums in der Türkei mit dem Inhalt dieses Studienganges in Deutschland vergleichbar ist, dann sind die Chancen einer Anerkennung relativ gut.

Die Teilbereiche der Germanistik sind in Deutschland die deutsche Literatur, die germanistische Sprachwissenschaft und mittelalterliche Literatur und Sprache.
Nähere Einzelheiten über Aufbau und Inhalte des Germanistikstudiums in Deutschland finden Sie unter anderem im Internet unter http://www.studilux.de/studium-uni/studiengaenge/germanistik.html#c3650

Wenn Sie beim lesen der vorgenannten Internetseite feststellen, dass Sie bei Ihrem Studium in der Türkei ähnliche oder gar gleiche Studieninhalte hatten, dann sollten Sie die Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

Dabei ist es sinnvoll, möglichst genau zu belegen, was Inhalt des Studiums war, damit sich das Gericht ein Urteil über die Vergleichbarkeit machen kann.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Verwaltungsrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Urmeli hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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