Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Datenaustausch mit dem Wohnungswesen der Kreisverwaltung


Frage gestellt am 09.02.2021
Frage gestellt von klaus
Rechtsgebiet Verwaltungsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 47
Aufrufe der Frage 2226


Ich habe ein 6MFH mit Sozialbindung gebaut und 2016 fertiggestellt, d.h. die Mieter benötigen einen Wohnberechtigungsschein. Kürzlich habe ich einen Brief der zuständigen Kreisverwaltung für Wohnungswesen erhalten. Demnach wird vermutet, dass ich Pauschalen den Mietern in Rechnung stelle, die bei Wohnungen mit Sozialbindung nicht zulässig sein sollen. Ob das stimmt kann ich nicht beurteilen, da ich nicht wissen kann, ob ich alle Vorschriften kenne. Die Kreisverwaltung hat mich nun aufgefordert, alle Mietverträge zur Verfügung zu stellen, um der Sache nachgehen zu können.

Meine Fragen:
1. Muss ich der Kreisverwaltung die Mietverträge zur Verfügung stellen? Was kann passieren, wenn ich es nicht tue? Besteht die Gefahr der Wohnungsdurchsuchung, wenn ich die Verträge nicht zur Verfügung stelle?
2. Meines Erachtens verstoße ich gegen die Datenschutzgrundverordnung, wenn ich der Kreisverwaltung personengebundene Daten (Mietverträge) zur Verfügung stelle, ohne die Zustimmung der Mieter zu haben. Stimmt das? Müsste die Kreisverwaltung die Zustimmung der Mieter einholen und mir vorlegen? Oder hat die Kreisverwaltung Sonderrechte?
3. Welches Vorgehen würden Sie mir anraten?

Soweit es möglich ist möchte ich Sie bitten mir die Rechtsgrundlage zu benennen!


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 10.02.2021
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


Ihre Befürchtung, mit dieser Art der Weitergabe gegen den Datenschutz zu verstoßen, ist nicht von der Hand zu weisen:

Gem. § 28 Abs. 2 Nr. 2 b) BDSG ist eine Datenweitergabe grundsätzlich zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten erlaubt und wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat. Daher sind Anfragen deiner Behörde nicht zu beauskunften, wenn sie rein allgemeiner Art sind.

Denn das BDSG erlaubt eine Weitergabe, soweit das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet bzw. der Betroffene eingewilligt hat, vgl. § 4 Abs. 1 BDSG.

Das Amt mag also die Voraussetzungen schaffen oder sich direkt an die Mieter wenden.

Daher würde ich die Auskunft ohne schriftliche Einwilligung der betroffenen Mieter, die das Amt Ihnen vorzulegen hat, auch zurückweisen – eine Hausdurchsuchung ist nicht zu befürchten, da so etwas unverhältnismäßig und damit unzulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


___________________________________
Rechtsanwälte
Thomas Bohle & Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
WWW: http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Blog: https://rabohledotcom.wordpress.com/



Oldenburgische Landesbank
BLZ.: 280 200 50
Kontonummer: 1425948500

IBAN: DE6728 0200 5014 2594 8500
BIC : OLBODEH2XXX
Hinsichtlich der Datensicherung und Datenspeicherung verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung nach DSGVO auf http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/datenschutz.inc.php


zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Verwaltungsrecht beim Anwalt-Suchservice



 Weitere Fragen, die Sylvia True-Bohle beantwortet hat:

Schadenersatzforderung
08.01.2023
20 €

Krankengeldbezug und freiberufliche Einkünfte
08.11.2022
50 €

Krankengeld
12.04.2022
20 €

Nutzungsentschadigung
19.11.2021
25 €

Miete Jobcenter NRW Duisburg
30.09.2021
40 €

mündlicher Ergänzungsprüfung nach der zweiten Wiederholungsprüfung
07.03.2021
60 €

Datenaustausch mit dem Wohnungswesen der Kreisverwaltung
09.02.2021
40 €

Rentenversicherung bezahlen durch den Ehemann
16.12.2020
50 €

Ausstehende Zahlung
18.11.2020
40 €

Kaltakquise bei kostenlosem Service
29.10.2020
30 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Verwaltungsrecht

Datenaustausch mit dem Wohnungswesen der Kreisverwaltung
09.02.2021
40 €

Übernachtung im Wohnmobil auf eigenem Grund
06.05.2020
40 €

Einreichung der Vollstreckungsgegenklage
13.10.2017
400 €

Ausschreibung verpachtetem Gemiendebesitzes
19.02.2017
40 €

Bolzplatz
09.05.2016
50 €

Hilfe wegen Mikrozensus
28.08.2013
30 €

Fünf Jahre Jagdscheinsperre
06.10.2011
40 €

Verpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke
25.06.2011
40 €

Bergrecht//Bundesberggesetz § 42
13.10.2009
100 €

Ablehnung der Annerkennung des Germanistikstudiums in der Türkei
05.10.2009
20 €