Datenaustausch mit dem Wohnungswesen der Kreisverwaltung
Frage gestellt am 09.02.2021
Frage gestellt von klaus
Rechtsgebiet Verwaltungsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 47
Aufrufe der Frage 2226
Ich habe ein 6MFH mit Sozialbindung gebaut und 2016 fertiggestellt, d.h. die Mieter benötigen einen Wohnberechtigungsschein. Kürzlich habe ich einen Brief der zuständigen Kreisverwaltung für Wohnungswesen erhalten. Demnach wird vermutet, dass ich Pauschalen den Mietern in Rechnung stelle, die bei Wohnungen mit Sozialbindung nicht zulässig sein sollen. Ob das stimmt kann ich nicht beurteilen, da ich nicht wissen kann, ob ich alle Vorschriften kenne. Die Kreisverwaltung hat mich nun aufgefordert, alle Mietverträge zur Verfügung zu stellen, um der Sache nachgehen zu können.
Meine Fragen:
1. Muss ich der Kreisverwaltung die Mietverträge zur Verfügung stellen? Was kann passieren, wenn ich es nicht tue? Besteht die Gefahr der Wohnungsdurchsuchung, wenn ich die Verträge nicht zur Verfügung stelle?
2. Meines Erachtens verstoße ich gegen die Datenschutzgrundverordnung, wenn ich der Kreisverwaltung personengebundene Daten (Mietverträge) zur Verfügung stelle, ohne die Zustimmung der Mieter zu haben. Stimmt das? Müsste die Kreisverwaltung die Zustimmung der Mieter einholen und mir vorlegen? Oder hat die Kreisverwaltung Sonderrechte?
3. Welches Vorgehen würden Sie mir anraten?
Soweit es möglich ist möchte ich Sie bitten mir die Rechtsgrundlage zu benennen!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 10.02.2021
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