Hausordnung.
Frage gestellt am 15.03.2014
Frage gestellt von san francisko
Rechtsgebiet Wohnungseigentumsrecht
Gebot 28 €
PLZ Gebiet 44
Aufrufe der Frage 4210
Hallo Anwalt.
Ich bin ME in einem Haus mit 28 Wohneinheiten. Vor einiger Zeit bat ich die Wohnungsverwaltung, alle Hausbewohner noch mal auf die HO (Hausordnung) hinzuweisen, besonders auf den Punkt (8):
"IN DEN FLUREN,UND VOR DEN WOHNUNGSEINGANGSTÜREN DÜRFEN KEINE GEGENSTÄNDE ABGESTELLT WERDEN"
Ich machte auf die Gebrauchsregelung im Sinne von §15Abs.2 WEG aufmerksam,bei den Gesichtspunkte der Verkehrssicherung(Verkehrssicherheit und Fluchtweg im Brandfall, insbesondere in Treppenhäusern und Treppenhausfluren),aber auch optische Beeinträchtigungen zu berücksichtigen sind.
Ein ME(Miteigentümer) hat auf seinen Flur immer zwei bis drei Gegenstände stehen,z.B. 2 Blumenkübel,u. noch ein Teil vor seiner Wohnungs-Eingangstür.
Dieser Punkt wurde auch in der ETV besprochen.
Ein ME war besonders verärgert, und ging zu einem Anwalt. Dieser Anwalt schrieb mich und die WO-Verwaltung an,und sagte inhaltlich:
"Du darfst die Sachen, trotz Verbot in der Hausordnung, auf dem Flur hinstellen"
Das kam für mich überraschend - damit habe ich nicht gerechnet.
Meine Frage lautet:
Ist unsere HO (Hausordnung) nicht bindend? (-die ist doch von den Miteigentümern gemacht worden!
Rechtsanwältin Ilona Reichert hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 17.03.2014
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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Ilona Reichert, Sophienstraße 12, 76530 Baden-Baden
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