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 Grundbucheintrag


Frage gestellt am 27.10.2013
Frage gestellt von Jeckill
Rechtsgebiet Wohnungseigentumsrecht
Gebot 45 €
PLZ Gebiet 26
Aufrufe der Frage 4072


Hallo, wir haben vor geraumer Zeit ein Haus auf Mietkaufbasis erworben. In Kürze wird es im Grundbuch umgetragen.Aus persönlichen Gründen möchte ich allerdings nicht im Grundbuch vermerkt werden.Da sollte meine Frau lieber allein Stehen.Ein Wohnrecht oder ähnliches wäre mir lieber. Was git es für Alternativen? Dank im Voraus.


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 27.10.2013
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

hier wird als mögliche Alternative die Änderung des Grundstückskaufvertrags auf Mietkaufbasis zur Verfügung stehen.

Der notarielle Kaufvertrag wird so ausgestaltet sein, dass Sie und Ihre Frau das Haus erwerben. Auch dürfte vereinbart worden sein, dass Sie und Ihre Frau Eigentümer werden sollen.

Wenn dieses der Fall sein sollte, wovon zunächst auszugehen ist, muss diese Vereinbarung geändert werden. Grundsätzlich hat die Eintragung im Grundbuch mit der Einigung zu korrespondieren. Das ist dann nicht mehr der Fall, wenn Sie nicht im Grundbuch eingetragen werden; eine Eintragung nur Ihrer Frau dürfte deswegen auch abgelehnt werden.

Sie haben daher die Möglichkeit, dass der notarielle Kaufvertrag geändert wird, was wiederum in notarieller Form zu erfolgen hat.

Eine weitere Möglichkeit ist die, dass Sie zunächst mit Ihrer Frau als Miteigentümer eingetragen werden und anschließen den Miteigentumsanteil Ihrer Frau übertragen. Diese Vereinbarung wäre auch notariell zu beglaubigen. Gleichzeitig könnte dann auch das aversierte Wohnrecht eingeräumt werden.

Sie sollten für eine genauere Einschätzung den Kaufvertrag prüfen lassen, ob meine Vermutung zutreffend ist. Zudem wäre zu klären, aus welchem Grund keine Eintragung gewünscht ist. Wenn das Motiv bekannt ist, kann die Vorgehensweise darauf abgestimmt werden.

Sie sollten daher eine individuelle Beratung durchführen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php

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